So geniesse ich abends gerne mal beim Cruisen in der 30er-Zone unserer Wohngegend mein Auto fuer ein paar Runden gurtfrei, bevor es in die Garage muss...
Gruss,
Tom[/quote]
Unnützes Hin- und Herfahren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO und wird mit einem Verwarngeld von 20 Euro geahndet.[1] Der Tatbestand ist erfüllt, wenn man ohne Notwendigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft eine Strecke mehrmals abfährt und dadurch andere belästigt werden. Dies kann beispielsweise bei der Cruisen genannten Freizeitbeschäftigung der Fall sein, bei der man mit einem Automobil langsam an von vielen Passanten frequentierten Orten entlangfährt.