Re: Oldies in Paris
Verfasst: Mi 13. Jul 2016, 15:14
[quote=oliverf]
Kurz und knapp: SCHLECHT! Keine Ausnahmen für ausländische Fahrzeuge!
Gruß
oliverf[/quote]
Kannst Du das erklären, wo steht das geschrieben.
Info
Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein "H" (historisches) Zulassungskennzeichen bzw. ein rotes "07" -er Kennzeichen führen, dürfen im Rahmen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen auch ohne Plaketten befahren.
Diese Ausnahme gilt auch für Oldtimer mit ausländischer Zulassung. Die Fahrzeuge sollten dann ähnliche Anforderungen erfüllen, die für die Zuteilung des deutschen "H" -Kennzeichens bzw. der roten 07-er Zulassungsnummer gelten. Als Grundvoraussetzung gilt hier ein Fahrzeug-Mindestalter von 30 Jahren. Zudem muss sich das Fahrzeug in einem guten Erhaltungszustand befinden. Nicht akzeptiert werden unpassende Umbauten, "zeitgenössische" Umbauten ausgenommen..
Der Oldtimerstatus eines ausländischen Fahrzeuges wird durch den international anerkannten Oldtimer-Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) belegt. Zu bekommen ist dieser bei den jeweiligen FIVA-Clubs in den entsprechenden Ländern – siehe unter
Oldtimer-Weltverband FIVA
Eine Kopie der nationale Zulassungsbescheinigung, aus welcher das Fahrzeugalter ersichtlich ist, sowie ggfs. den FIVA-Pass sollte man im geparkten Fahrzeug deutlich sichtbar auslegen.
Kurz und knapp: SCHLECHT! Keine Ausnahmen für ausländische Fahrzeuge!
Gruß
oliverf[/quote]
Kannst Du das erklären, wo steht das geschrieben.
Info
Oldtimer mit deutscher Zulassung, die ein "H" (historisches) Zulassungskennzeichen bzw. ein rotes "07" -er Kennzeichen führen, dürfen im Rahmen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonen auch ohne Plaketten befahren.
Diese Ausnahme gilt auch für Oldtimer mit ausländischer Zulassung. Die Fahrzeuge sollten dann ähnliche Anforderungen erfüllen, die für die Zuteilung des deutschen "H" -Kennzeichens bzw. der roten 07-er Zulassungsnummer gelten. Als Grundvoraussetzung gilt hier ein Fahrzeug-Mindestalter von 30 Jahren. Zudem muss sich das Fahrzeug in einem guten Erhaltungszustand befinden. Nicht akzeptiert werden unpassende Umbauten, "zeitgenössische" Umbauten ausgenommen..
Der Oldtimerstatus eines ausländischen Fahrzeuges wird durch den international anerkannten Oldtimer-Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) belegt. Zu bekommen ist dieser bei den jeweiligen FIVA-Clubs in den entsprechenden Ländern – siehe unter
Oldtimer-Weltverband FIVA
Eine Kopie der nationale Zulassungsbescheinigung, aus welcher das Fahrzeugalter ersichtlich ist, sowie ggfs. den FIVA-Pass sollte man im geparkten Fahrzeug deutlich sichtbar auslegen.