Re: Gewicht Getriebe, Kühler, Lenkung
Verfasst: Di 25. Dez 2012, 21:13
Ich hab die weihnachtliche Ruhe mal genutzt, um das nachzugooglen.
Wenn das Zugfahrzeug 1500 kg gebremst ziehen darf, darf der Anhänger maximal tatsächlich (!) 1500 kg wiegen, ungeachtet der eingetragenen zulässigen Gesamtmasse des Anhängers.
Hat der Anhänger also leer schon 1500 kg, darf er nicht mehr beladen werden.
Wiegt er leer 1000 kg, darf er mit maximal mit 500 kg beladen werden, auch wenn er eine Nutzlast von 2000 kg hätte.
Dabei sind allerdings bei neueren Führerscheinen die entsprechenden Klassen zu beachten, die alte Klasse drei lässt da mehr zu, als die neuen Einteilungen.
Alles nachzulesen.
@Kurt:
Hast Du denn den Anhörungsbogen schon? Was genau wird Dir zur Last gelegt? Wurde ins Protokoll aufgenommen, daß der Antrieb sich gar nicht in der Karosserie befand? Auf welche Tatsachen soll sich denn die Festlegung des Bußgeldbescheids stützen? Etwa auf Schätzungen der Beamten? Es ist nicht gewogen worden, wahrscheinlich nichts fotografiert, oder? Ich hätte auf einer Messung bestanden und nichts zugegeben, und der B ußgeldbescheid muß sofort angefochten werden. Hast Du keine Rechtsschutz-Versicherung?
LG
Ingo
Wenn das Zugfahrzeug 1500 kg gebremst ziehen darf, darf der Anhänger maximal tatsächlich (!) 1500 kg wiegen, ungeachtet der eingetragenen zulässigen Gesamtmasse des Anhängers.
Hat der Anhänger also leer schon 1500 kg, darf er nicht mehr beladen werden.
Wiegt er leer 1000 kg, darf er mit maximal mit 500 kg beladen werden, auch wenn er eine Nutzlast von 2000 kg hätte.
Dabei sind allerdings bei neueren Führerscheinen die entsprechenden Klassen zu beachten, die alte Klasse drei lässt da mehr zu, als die neuen Einteilungen.
Alles nachzulesen.
@Kurt:
Hast Du denn den Anhörungsbogen schon? Was genau wird Dir zur Last gelegt? Wurde ins Protokoll aufgenommen, daß der Antrieb sich gar nicht in der Karosserie befand? Auf welche Tatsachen soll sich denn die Festlegung des Bußgeldbescheids stützen? Etwa auf Schätzungen der Beamten? Es ist nicht gewogen worden, wahrscheinlich nichts fotografiert, oder? Ich hätte auf einer Messung bestanden und nichts zugegeben, und der B ußgeldbescheid muß sofort angefochten werden. Hast Du keine Rechtsschutz-Versicherung?
LG
Ingo