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Re: Haftung beim Verkauf eines Oldtimers
Verfasst: Do 21. Mär 2013, 17:59
von Thorsten Graf
Genauso gut könnte man vermuten, dass der Verkäufer hier ganz bewusst mit Unterbodenschutz herumkaschiert u. dem Käufer das Auto untergejubelt hat. Wie gesagt: dazu müsste man den vollständigen Tatbestand des Urteils kennen. Alles andere sind reine Vermutungen, auch was den Zeitablauf zwischen Kauf und Bemerken des Rostschadens. Vielleicht gab es anfangs keinen Grund für eine Überprüfung. Oder der TÜV-Prüfer des Käufers hat es bemerkt, käme ja mit den 2 Jahren hin.
Re: Haftung beim Verkauf eines Oldtimers
Verfasst: Do 21. Mär 2013, 18:04
von Charles Duchemin
da würde mich brennend interessieren, wer dann schuld ist.
der verkäufer der ggf den unterbodenschutz draufgepinselt hat und damit den tüv-prüfer getäuscht hat oder der tüv-prüfer, der es nicht gemerkt hat und den wagen tüvisiert hat.
gruß, ingo
Re: Haftung beim Verkauf eines Oldtimers
Verfasst: Fr 22. Mär 2013, 09:07
von Langhuber
Ich denke aber, dass da zwei Aspekte sind, die man trennen muss:
1. War das Betrug oder Täuschung. Dann ist das u. U. sogar strafrechtlich relevant. Was eventuell auch strafrechtlich relevant sein könnte: Jemandem ein Auto unterzujubeln, das nicht verkehrssicher ist. Das geht dann in Richtung fahrlässige Körperverletzung oder ähnlich: gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr mit Gefährdung anderer.
2. Wie ist ein eventuell entstandener Schaden auszugleichen. Das ist Privatrecht. Und da würde es mich echt wundern, wenn der Kläger letztinstanzlich durchkäme.
Aber vielleicht sollte man sich in der Ecke lieber über gar nichts wundern.
Klemens
Re: Haftung beim Verkauf eines Oldtimers
Verfasst: Fr 22. Mär 2013, 09:11
von Thorsten Graf
Um die Schuldfrage geht es bei dieser Klage nicht. Der Verkäufer haftet, weil das Fahrzeug die vereinbarte Eigenschaft nicht besitzt.
Die Schuldfrage stellt sich aber im Verhältnis zwischen Verkäufer und TÜV-Prüfer. Wenn z. B. der Verkäufer den Prüfer verklagen sollte, müsste er nachweisen, dass der TÜV-Prüfer einen Fehler gemacht hat. Wenn dann der Prüfer den Einwand erhebt, dass der Verkäufer den Unterbodenschutz selbst draufgepinselt hat, wird es interessant. Dann könnte der Prüfer argumentieren, dass seine Inanspruchnahme gegen Treu und Glauben verstößt.
Gruß,
Thorsten
[quote="Charles Duchemin"]
da würde mich brennend interessieren, wer dann schuld ist.
der verkäufer der ggf den unterbodenschutz draufgepinselt hat und damit den tüv-prüfer getäuscht hat oder der tüv-prüfer, der es nicht gemerkt hat und den wagen tüvisiert hat.
gruß, ingo[/quote]
Re: Haftung beim Verkauf eines Oldtimers
Verfasst: Fr 22. Mär 2013, 09:13
von Thorsten Graf
Ob da ein Strafverfahren läuft, ist nicht bekannt.
Zu 2.): DASS der Verkäufer Schadensersatz leisten muss, steht fest. Die Frage ist nur, in welcher Höhe. Das muss jetzt das OLG klären. Vielleicht geht das dann auch noch einmal zum BGH, ist aber unwahrscheinlich, weil bei der Frage der Schadenshöhe - soweit ersichtlich - auf anerkennte Grundsätze aus anderen Verfahren zurück gegriffen werden kann.
Gruß,
Thorsten
[quote=Langhuber]
Ich denke aber, dass da zwei Aspekte sind, die man trennen muss:
1. War das Betrug oder Täuschung. Dann ist das u. U. sogar strafrechtlich relevant. Was eventuell auch strafrechtlich relevant sein könnte: Jemandem ein Auto unterzujubeln, das nicht verkehrssicher ist. Das geht dann in Richtung fahrlässige Körperverletzung oder ähnlich: gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr mit Gefährdung anderer.
2. Wie ist ein eventuell entstandener Schaden auszugleichen. Das ist Privatrecht. Und da würde es mich echt wundern, wenn der Kläger letztinstanzlich durchkäme.
Aber vielleicht sollte man sich in der Ecke lieber über gar nichts wundern.
Klemens[/quote]
Re: Haftung beim Verkauf eines Oldtimers
Verfasst: Fr 22. Mär 2013, 09:38
von Charles Duchemin
[quote="Thorsten Graf"]
Um die Schuldfrage geht es bei dieser Klage nicht. Der Verkäufer haftet, weil das Fahrzeug die vereinbarte Eigenschaft nicht besitzt.
Die Schuldfrage stellt sich aber im Verhältnis zwischen Verkäufer und TÜV-Prüfer. Wenn z. B. der Verkäufer den Prüfer verklagen sollte, müsste er nachweisen, dass der TÜV-Prüfer einen Fehler gemacht hat. Wenn dann der Prüfer den Einwand erhebt, dass der Verkäufer den Unterbodenschutz selbst draufgepinselt hat, wird es interessant. Dann könnte der Prüfer argumentieren, dass seine Inanspruchnahme gegen Treu und Glauben verstößt.
Gruß,
Thorsten
[quote="Charles Duchemin"]
da würde mich brennend interessieren, wer dann schuld ist.
der verkäufer der ggf den unterbodenschutz draufgepinselt hat und damit den tüv-prüfer getäuscht hat oder der tüv-prüfer, der es nicht gemerkt hat und den wagen tüvisiert hat.
gruß, ingo[/quote][/quote]
das ist hoch-
interessant, zu erfahren, wie das ausgeht.
danke für die info, thorsten
ps. ich schrieb ja genau von der schuldfrage zwischen verkäufer und tüv-prüferl.
Re: Haftung beim Verkauf eines Oldtimers
Verfasst: Mo 25. Mär 2013, 09:45
von Sensenmann
Also habe bereits vor über 20 Jahren die Rücknahme eines Oldtimers erstritten.
War ein 65er Käfer mit massiven Rostschäden und sonstigen Flickereien, aber eben ganz gut kaschiert. Ok, mit meinem heutigen Fachwissen, würde ich anhand einiger Details sofort sehen, das es eine Gurke ist, aber damals war ich 19 und hatte gerade den Führerschein.
Allerdings habe ich beim Abschluß der Kaufvertrages darauf bestanden, daß die Zustandsnote 2 in den Vertrag aufgenommen wurde. Da waren die Zustandsnoten auch gerade rechtsverbindlich geworden. Das hat dem Verkäufer dann das Genick gebrochen.
Dachte er könne sich wie üblich auf "gekauft wie besehen" verlassen.
Nix da!
Wurde zur Rücknahme verurteilt.
Re: Haftung beim Verkauf eines Oldtimers
Verfasst: Mo 25. Mär 2013, 10:00
von Langhuber
[quote=Sensenmann]
Verkäufer ... wurde zur Rücknahme verurteilt.
[/quote]Dagegen wird doch niemand etwas sagen. Das ist voll ok.
Aber nach zwei Jahren das Doppelte des Kaufpreises als "Schadensersatz"?
Auch wenn das ein Neufahrzeug mit zwei Jahren Werksgarantie gewesen wäre, hätte sich der Käufer trotzdem die zweijährige Nutzung gegenrechnen lassen müssen.
Klemens
Re: Haftung beim Verkauf eines Oldtimers
Verfasst: Mo 25. Mär 2013, 13:23
von Sven
Jepp, ganz und gar meine Meinung. Danke Klemens!
Gruß Sven