Seite 2 von 2

Re: gelbe Zusatzscheinwerfer

Verfasst: Sa 27. Apr 2013, 22:05
von symphatique
Nur Nebellampen sind gelb möglich.
Wenn man die Lenkleuchten als solche bezeichnet, muß die Streuscheibe und auch die Schaltung geändert werden.
Die MARCHAL-Zusatzleuchten für die alten Fronten mit den Warzengläsern sind meist Nebellampen; die CIBIÉ-"Mickeymausohren" der Pallasversionen bis Mitte ´67 sind Fernleuchten, s.o..

Mein Tüvver hat sich über meinen Begriff "Folklore" amüsiert und die gelben Glühlampen "übersehen" mit dem Hinweis, daß es ihm eigentlich Wurscht sei. Die Diskussion hätte ich dann eher mit der Rennleitung...

Re: gelbe Zusatzscheinwerfer

Verfasst: Sa 27. Apr 2013, 22:14
von DS20_break
Die Schaltung der Nebelscheinwerfer ist ja geregelt:
>>Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.<<
§52 StVZO