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Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Verfasst: Di 23. Jul 2013, 12:41
von Charles Duchemin
[quote="Matthias Gebauer"]
Ich habe auch die gelb-orangen Rueckfahrleuchten dran und bei bisher sechs Hauptuntersuchungen wurde das nie bemaengelt.

Matthias[/quote]

hatte die auch dran und hat nie einen beim tüv interessiert.

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Verfasst: Di 23. Jul 2013, 16:48
von Joe
Mein TÜVler hat in irgendeinem Buch mit diversen Stichtagen nachgeschaut. Da waren auch so Dinge wie ASU, Gurtpflicht usw. drin.

Oben wurde es aber bereits beantwortet...

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Verfasst: Di 23. Jul 2013, 20:59
von Paster
[quote=symphatique] Händischer Schalter darf wirklich nicht![/quote]
Simmer gleich bei der nächsten Frage: Es gibt ja Rückfahrlichschalter bei Sassen (e.g.) - nu' habbich' aber HA... Ich habe zwar vor Ort einen sehr versierten und Oldtimer gewohnten Kfz-Elektriker - aber der is' kein DS-Spezi (noch nicht... ;-). Kriegt der das so ohne Weiteres hin? Paßt der Sassen-Schalter überhaupt bei HA?

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Verfasst: Di 23. Jul 2013, 21:34
von DS20_break
Die HA ist eine Kupplungsgeschichte. Die Gänge liegen da wo sie immer liegen.

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Verfasst: Di 23. Jul 2013, 22:12
von symphatique
Baujahr des Getriebes entscheidet, ob der Frontdeckel eine Aufnahme für den Schalter hat.

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Verfasst: Mo 14. Aug 2017, 16:56
von Ooops
ich möchte an zwei Fzg (Mj 70 und Mj 71)den Schalter der Rückfahrleuchten nachrüsten. Ab wann wurde denn der Frontdeckel mit Schalteraufnahme verbaut und kann ich den u.U. tauschen?

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Verfasst: Mo 14. Aug 2017, 20:41
von ACCM Alex
Hallo,

ja, diesen Deckel kann man problemlos tauschen, sind nur zwei Schrauben. Ab wann der passende Deckel und damit Rückfahrscheinwerfer serienmäßig verbaut wurden war immer vom Auslieferungsland des Fahrzeugs abhängig, so waren z.B. die deutschen Fahrzeuge auch hier serienmäßig besser ausgestattet als welche z.B. für den französischen Markt.
Von daher hilft Dir nur, einfach nachzuschauen. Vielleicht wurde ja auch das Getriebe in der Vergangenheit schon mal getauscht und es hat den passenden Deckel/ Aufsatz.

Grüße

Alex

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Verfasst: Di 15. Aug 2017, 11:49
von Ooops
DANKE!!!

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Verfasst: Sa 23. Feb 2019, 01:15
von wolfi987
Ich habe bei meiner DS20 zwei Rückfahrscheinwerfer.
Einen mit weißem Glas links und einen mit gelben Glas rechts (vorher war rechts auch weißes Glas, leider gebrochen und nur noch gelbes günstig bekommen).
Wenn ich zum TÜV muß, montiere ich den gelben Rückfahrscheinwerfer ab und danach wieder dran.

Re: Orangene Rückfahrleuchten - in D legal?

Verfasst: Mo 25. Feb 2019, 17:54
von Karlsson
Ursprünglich waren für alle Scheinwerfer und auch die Rückfahrscheinwerfer weißes oder schwachgelbes Licht vorgeschrieben.
Schwachgelb ist leider nirgends definiert und wurde für alle Scheinwerfer in einer Änderung der StVZO 1973 gestrichen. Seitdem ist nur noch weißes Licht erlaubt.
Einzige Ausnahme: Nebelscheinwerfer. Da wurde aber stillschweigend das Wort schwachgelb gegen hellgelb ersetzt, ohne dass es irgendwelche Änderungen technischer Vorschriften gab.
Also kann man folgern, dass diese beiden Farbtöne identisch sein dürften. Und das hellgelb der Nebelscheinwerfer ist genau das gelb französischer Scheinwerfer. Wird international auch "selective yellow" genannt.

Also: Bis Erstzulassung 20.7.1973 sind gelbe Scheinwerfer (auch Rückfahrscheinwerfer) erlaubt, da immer die Vorschriften zum Zeitpunkt der Erstzulassung gelten.
Richtiges Orange, wie von den Blinkern bekannt, dürfte aber kaum erlaubt sein, da das als gelb gilt und nicht als hell- oder schwachgelb.

Das mit den Bremslichtern ist wieder eine andere Sache...