Was für´n Modell restauriere ich da eigentlich … ?

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symphatique
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Registriert: Do 15. Feb 2007, 23:51

Re: Was für´n Modell restauriere ich da eigentlich … ?

Beitrag von symphatique »

Ich hatte schon mehrere Enten, alle Bj. nach ´69, die in ihrem Leben einen neuen Tauschrahmen bekamen.
Bei allen war dieser Tausch und auch das Neueinschlagen der Fahrgestellnummer in den Fz-Papieren vermerkt.

Sicherlich ist es möglich, selbst die Nummer einzuschlagen, aber es muss von einem TÜV-Ing. (oder andere Befugte) geprüft und bescheinigt sein.
Entweder, bei zugelassenen Fzgn. vom TÜV-Ing. eingetragen, oder bei abgemeldeten Fzgn. als Prüfbericht, der bei Wiederzulassung zusammen mit den Fzg-Papieren vorgelegt wird und dadurch Eingang i.d. Papiere findet. Wenn´s nicht eingetragen wird, gilt es als Manipulation wichtiger Fahrzeugdaten, Straftat.

Ich werde die Tage einen TÜV-Ing. nach der Möglichkeit, gebrauchte Chassis, die bereits eine Fahrgestellnummer besitzen, mit anderer Nummer "umzutaufen", befragen.

MfG
Volker
"Das is´nich´kaputt! Das kann man reparieren!"
VJ
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Re: Was für´n Modell restauriere ich da eigentlich … ?

Beitrag von VJ »

Kann es sein das im Laufe der Jahre einige Gesetze geändert sind und wir das nicht wussten und keiner uns drauf hingewiesen hat, nicht mal der TÜV ?
Diese Gesetze wurden öfter verändert :


§ 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer
(1) 1An allen Kraftfahrzeugen und Anhängern muss an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite gut lesbar und dauerhaft ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht sein:
1.
Hersteller des Fahrzeugs;
2.
Fahrzeugtyp;
3.
Baujahr (nicht bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen);
4.
Fahrzeug-Identifizierungsnummer;
5.
zulässiges Gesamtgewicht;
6.
zulässige Achslasten (nicht bei Krafträdern).
2Dies gilt nicht für die in § 53 Absatz 7 bezeichneten Anhänger.
(1a) Abweichend von Absatz 1 ist an Personenkraftwagen, Kraftomnibussen, Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sowie ihren Anhängern zur Güterbeförderung ein Schild gemäß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzubringen; an anderen Fahrzeugen – ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 – darf das Schild angebracht sein.
(1b) Abweichend von Absatz 1 ist an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 ein Schild entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzubringen.
(2) 1Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779, Ausgabe Februar 1977, oder nach der Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 24 vom 30.1.1976, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, muss 17 Stellen haben; andere Fahrzeug-Identifizierungsnummern dürfen nicht mehr als 14 Stellen haben. 2Sie muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein. 3Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist
1.
die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,
2.
die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und
3.
die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.
4Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt.
(3) 1Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. 2Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend.
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ID19B1967
Beiträge: 77
Registriert: Fr 21. Aug 2020, 23:23

Re: Was für´n Modell restauriere ich da eigentlich … ?

Beitrag von ID19B1967 »

symphatique hat geschrieben: Ich hatte schon mehrere Enten, alle Bj. nach ´69, die in ihrem Leben einen neuen Tauschrahmen bekamen.
Bei allen war dieser Tausch und auch das Neueinschlagen der Fahrgestellnummer in den Fz-Papieren vermerkt.
Hallo Volker,

hier handelt es sich um geseztliche Vorgaben. Und wie der Oldtimeranwalt oben so schön schreibt, kommt es dabei immer auf genaue Definitionen an.

Du hast leider die Angewohnheit, nicht genau zu differenzieren und schmeißt gerne Äpfel mit Birnen in einen Topf und dann noch Phantasie sowie "irgendwo mal gehörtes" mit hinein.

Wie ich oben bereits ausführlichst erläutet hatte, muss man zwei Fälle bei "neuen Tauschrahmen" unterscheiden:

1.) Bei dem "neuen Tauschrahmen" handelt es sich um originales Werks-Ersatzteil oder um ein Ersatzteil mit eigener ABE.

Dann ist es kein Fall für den TÜV.


2.) Bei dem "neuen Tauschrahmen" handelt es sich um kein originales Werks-Ersatzteil oder um kein Ersatzteil mit eigener ABE.

Also z.B. um einen verzinkten Rahmen-Nachbau, der zusammen mit einem Teilegutachten verkauft wird.

Dann muss der "neue Tauschrahmen" im Wege der Einzelabnahme von einem "TÜV-Ing." begutachtet werden. Bei positiven Ergebnis dient sein Gutachten als Grundlage für die Eintragung der Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle.

Sorry, aber ich verstehe wirklich nicht, was daran so schwer zu begreifen ist.

---

Du fragst Dich aber vermutlich, warum verkaufen Hersteller von verzinkten Rahmen-Nachbauten nicht gleich Rahmen mit ABE, sondern nur mit "TÜV-Gutachten"?

1.) Eine ABE zu beantragen, verursacht viele zusätzliche Kosten und bürokratische Aufwände. Das lohnt sich für Kleinserien nicht, wenn dadurch der Preis um mehrere hundert Euro pro Rahmen steigen würde.

2.) Der Nachbau-Rahmen entspricht nicht 100%ig dem Original, sondern ist universeller angelegt, so dass – je nach Fahrzeugtyp – fahrzeugspezifische Anpassungen durchgeführt werden müssen, die ein "TÜV-Ing." sehen und abnehmen muss.
symphatique hat geschrieben:Sicherlich ist es möglich, selbst die Nummer einzuschlagen, aber es muss von einem TÜV-Ing. (oder andere Befugte) geprüft und bescheinigt sein.
Grundsätzlich nein, es denn, dass es sich um eine Einzelabnahme handelt und im Teilegutachten steht das so drin. Siehe oben.

Irgendwie müssen da bei Dir psychologische Barrieren vorhanden sein, dass Du Dich gegen solche klar definierten Sachverhalte innerlich sträubst.

Oder liegt bei Dir vielleicht eine "abgöttische" Liebe oder Unterwürfigkeit gegenüber den Ingenieuren in den blauen Kitteln vor, dass Du ihnen immer alle möglichen Zuständigkeiten andichten möchstest? :-)
symphatique hat geschrieben:Entweder, bei zugelassenen Fzgn. vom TÜV-Ing. eingetragen, oder bei abgemeldeten Fzgn. als Prüfbericht, der bei Wiederzulassung zusammen mit den Fzg-Papieren vorgelegt wird und dadurch Eingang i.d. Papiere findet. Wenn´s nicht eingetragen wird, gilt es als Manipulation wichtiger Fahrzeugdaten, Straftat.
Ständiges Wiederholen und Sachverhalte mit "irgendwo gehörtem" undiffernziert miteinander Vermengen macht es nicht besser.

Lies Dir doch bitte einfach mal das durch, was ich und der Oldtimeranwalt geschrieben haben, der meine Aussagen voll bestätigt hat.
symphatique hat geschrieben:Ich werde die Tage einen TÜV-Ing. nach der Möglichkeit, gebrauchte Chassis, die bereits eine Fahrgestellnummer besitzen, mit anderer Nummer "umzutaufen", befragen.
Ja, mach das, wobei er aber nicht der richtige Ansprechpartner ist, weil er (nun zum wiederholten Male) dafür gar nicht zuständig ist.

Zuständig ist das Straßenverkehrsamt und das sollte Dir auch nichts anderes sagen, als das was im § 59 StVZO steht bzw. welche Übergangsvorschriften zum Beispiel für Altfahrzeuge mit EZ vor 1.10.1969 gelten (siehe auch die Aussage des Oldtimeranwalts).

Gruß Marcus
ID19B1967
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Registriert: Fr 21. Aug 2020, 23:23

Re: Was für´n Modell restauriere ich da eigentlich … ?

Beitrag von ID19B1967 »

VJ hat geschrieben: Hallo,
Wenn ich das richtig verstanden habe ist : ich besitze 5 xFahrzeugbriefe von DS die nicht vernichtet worden sind, also Fahrzeuge wurden nur abgemeldet,und diese exsistieren heute nirgendwo, weil ich die 70er Jahre geschlachtet habe. Diese Briefe sind vom Erstzulassung 63-68.
Danach wie du es erklärt hast , kann ich diese Fahrzeuge wieder beleben, indem ich gute Shassis suche und diese komplett aufbaue, dazu passendes laut Brief Schildchen anbringe, fertig.

Damit hätte ich wieder eine DS 21 Baujahr 67 , nur als Beispiel... obwohl diese seit 40 Jahren nicht mehr da war.... so hab ich das verstanden.
Ja, das hast Du genau richtig verstanden.

Du musst nur darauf achten, dass sich im Chassis Technik befindet, die zur ABE des jeweiligen Brief passt.

Falls nicht (z.B. 21er Motor aus 1972 im – laut Brief – ID19B Bj. 68), musst Du den "TÜV-Ing." bei der Einzelabnahme darauf hinweisen, dass er die anderen Daten (Leistung, Höchstgeschwindigkeit etc.) in seinem Gutachten zur Einzelabnahme vermerkt, so dass diese Daten in die neuen Papiere eingetragen werden können.

Ob Du heutzutage überhaupt noch eine Einzelabnahme machen musst (wenn die Technik mit den Angaben im Brief übereinstimmt), weil die Briefe damals nach zwei Jahren Abmeldung automatisch entwertet wurden oder nicht vielleicht inzwischen sogar eine einfache HU zur Wiederzulassung genügt, weiß sicherlich Dein Straßenverkehrsamt.

Der TÜV kann auch nicht bei neueren Chassis meckern, die im Vorderwagen gegen über den 60ern etwas dickers Blech besitzen (was sicherlich niemanden auffallen wird), da das eine zeitgenössische Verbesserung im Rahmen der Modellpflege war. Das gilt auch für ein H-Gutachten. Ebenso sollte es für das H-Gutachten keine Probleme beim Einbau eines zum D-Modell passenden Motors mit höherer Leistung im Austausch für den alten geben, da auch das "zeitgenössisch" ist.

Wenn Du dagegen einen Motor von einem anderen Fahrzeugtyp einbauen würdest (ich würde ja gerne einen Mazda-Wankel im D-Modell haben :-) ) dann wäre das sicherlich nicht mehr H-fähig.

Evtl. kann es Dir beim Straßenverkehrsamt passieren, dass sie wissen wollen, was mit dem alten Chassis passiert ist, weil ein Verwertungsnachweis fehlt. Dann gibst Du einfach eine Eidesstattliche Versicherung ab, dass das Chassis bereits vor X Jahre verschrottet wurde. Das müssen sie akzeptieren.
VJ hat geschrieben:Warum prüft der TÜV beim allen Fahrzeugen die FIN -Nummer ob die eingeschlagen ist und die gleich ist wie im Brief.?
Das muss er nur bei Fahrzeugen ab EZ 1.10.1969 tun.
VJ hat geschrieben:Warum haben alle Autohersteller die FIN-Nummer ins Shassis eingeschlagen.?
Früher war das freiwillig. Ab EZ 1.10.1969 wurde das Pflicht.

Gruß Marcus
ID19B1967
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Re: Was für´n Modell restauriere ich da eigentlich … ?

Beitrag von ID19B1967 »

VJ hat geschrieben: Hallo,
Wenn ich das richtig verstanden habe ist : ich besitze 5 xFahrzeugbriefe von DS die nicht vernichtet worden sind, also Fahrzeuge wurden nur abgemeldet,und diese exsistieren heute nirgendwo, weil ich die 70er Jahre geschlachtet habe. Diese Briefe sind vom Erstzulassung 63-68.
Danach wie du es erklärt hast , kann ich diese Fahrzeuge wieder beleben, indem ich gute Shassis suche und diese komplett aufbaue, dazu passendes laut Brief Schildchen anbringe, fertig.

Damit hätte ich wieder eine DS 21 Baujahr 67 , nur als Beispiel... obwohl diese seit 40 Jahren nicht mehr da war.... so hab ich das verstanden.
Das Ganze ist auch in sofern logisch, weil Du ja irgendwann den Austausch des Chassis gemacht haben kannst. Ob direkt nach der Abmeldung in den 70ern oder später irgendwann einmal spielt dabei ja keine Rolle.

Wichtig ist nur, dass das dabei entstandene Fahrzeug jetzt verkehrssicher ist, Du ein Fabrikschild mit den alten technischen Daten sowie der alten FIN dran hast und die Technik zum Fahrzeugbrief passt. Ob zum Nachweis der Verkehrssicherheit eine normale HU ausreicht (was inzwischen durchaus sein kann) oder ob (wie damals) eine Einzelabnahme durchgeführt werden muss, erfährst Du beim Straßenverkehrsamt.

Hast Du einen leistungsstärkeren Motor drin, dann muss dieser in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Die alte FIN ins neue gebrauchte Chassis einschlagen brauchst Du nicht, darfst Du aber, wenn Du Bock drauf hast. :-)
DerPaster
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Re: Was für´n Modell restauriere ich da eigentlich … ?

Beitrag von DerPaster »

...praktische Anweisung zu: "Wie mache ich mir durch herablassende Klugscheißerei keine Freunde in einem Fachforum, das ich vermutlich irgendwann noch bitter brauchen werde, weil es dort jahrzehntelang gesammeltes Erfahrungswissen gibt, das niemals durch Fachvorlesungen abzudecken ist"... Gruß an Sheldon Lee Cooper ;-)
symphatique
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Re: Was für´n Modell restauriere ich da eigentlich … ?

Beitrag von symphatique »

Wie man vielleicht schon gelesen/ gemerkt hat, diskutiere ich gern über Sachfragen.

Auch lasse ich mich gern in der Sachfrage belehren, unterstützt durch schlüssige Argumente.
Und halte mich mit Charakterisierungen der Teilnehmer zurück, oder besser gesagt, nehme ich solche Unterstellungen nicht vor.


Wenn wiederholt meine Person und/oder mein Intellekt von Teilnehmern, die mich nicht persönlich kennen, in Frage gestellt werden, bin ich in dieser Diskussion nicht mehr dabei.


Mimosigen Gruss
Volker
"Das is´nich´kaputt! Das kann man reparieren!"
Boßhammer Verified
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Registriert: Mi 15. Dez 2010, 18:09

Re: Was für´n Modell restauriere ich da eigentlich … ?

Beitrag von Boßhammer Verified »

Hallo Volker,
ich denke, es passt einigen nicht, wie (unter anderem) Du angegangen worden bist. Und ich denke, dass es auch nicht weiter ohne Worte akzeptiert wird.
Hoffentlich aufbauende Grüße
Ralph
aquablader
Beiträge: 1590
Registriert: So 7. Aug 2011, 11:55

Re: Was für´n Modell restauriere ich da eigentlich … ?

Beitrag von aquablader »

Ich hab mich auch rausgehalten, weil ich keine Lust habe, mich über Fragen belehren zu lassen, die niemand gestellt hat. Weder über Reifen noch über Fahrgestellnummern. Der Ton macht die Musik.

VG Ingo
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Robert Verified
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Was geht hier ab?

Beitrag von Robert Verified »

Liebe Gemeinde,

ich muss gestehen, ich habe diesen thread verfolgt, aber nicht verstanden. Weder auf der sachlichen, noch auf der persönlichen Ebene, obwohl ich a.) schon das eine oder andere Auto ohne Papiere zugelassen und b.) ein Diplom in Psychologie habe. Bis zu der Äusserung des Pasters habe ich hier auch nichts allzu persönliches wahrgenommen und war mir auch nicht im klaren, wen der Paster meinte, Marcus oder Volker. Beide haben hier aus meiner Sicht sachlich argumentiert, wobei mir, wie gesagt, der Gegenstand der Argumentation und die Meinungsverschiedenheit nicht klar geworden ist.
Was ist denn eigentlich das Problem? Darf ich, wenn ich im Besitz in- oder ausländischer Kfz-Papiere bin, ein Typenschild mit den Daten aus diesen Papieren auf ein mir irgendwie zugelaufenes Chassis ohne Papiere pappen und das dann als Chassistausch deklarieren? Solche Gaunereien waren und sind zwar gang & gäbe, aber dass das neuerdings legal sein sollte, wundert mich. Ich habe bisher immer den harten Weg genommen und für die auf dem Typenschild meiner Autos angegebene FIN neue Papiere beantragt.

Viele Grüsse, immer noch etwas verwirrt,
Robert
'59 DS 19/'66 ID 19/'68 DS 21 Pallas/'71 SM /'71 SM in Arbeit/'84 Renault R4F6 in Arbeit/'96 Saab 900 CV/'98 BMW 1100 GS
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