Seite 1 von 1

Maut für H

Verfasst: Fr 28. Apr 2017, 11:20
von uwe.v11
Was ist mit Oldtimern?
Für Wagen mit H-Kennzeichen fällt der Höchstsatz von 130 Euro an. Das Bundesverkehrsministerium begründet das mit der "typischerweise hohen Schadstoffemission dieser Fahrzeuge".
Wie wird die Maut eingetrieben?
Halter von in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen erhalten mit Einführung der Maut einen sogenannten Infrastrukturabgabenbescheid. Sie müssen die Maut dann als Jahresbetrag per Lastschriftverfahren bezahlen.

so,bitte schön
uwe

Re: Maut für H

Verfasst: Fr 28. Apr 2017, 11:59
von dosdres
drei oldis, dann 3mal 130euro?
erik

Re: Maut für H

Verfasst: Fr 28. Apr 2017, 12:10
von uwe.v11
[quote=dosdres]
drei oldis, dann 3mal 130euro?
erik[/quote]

ja,so auch bei mir!!!

Re: Maut für H

Verfasst: Fr 28. Apr 2017, 12:15
von Thomas Held
Und was ist mit der Entlastung deutscher Autofahrer ueber die KFZ-Steuer? Die betraegt dann statt 190 Euro nur noch 60 Euro oder wie?
Gruss,

Tom

Re: Maut für H

Verfasst: Fr 28. Apr 2017, 13:12
von symphatique
Moin Uwe,
zeig mal bitte Deine Infoquelle.

MfG
Volker

Re: Maut für H

Verfasst: Fr 28. Apr 2017, 14:05
von uwe.v11
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/w ... 33902.html

Ist alles ein wenig wiedersprüchlich.
Newsletter Steuerberater war der Ausgang...
Uwe

Re: Maut für H

Verfasst: Fr 28. Apr 2017, 14:38
von hgk
[quote="Thomas Held"]
Und was ist mit der Entlastung deutscher Autofahrer ueber die KFZ-Steuer? Die betraegt dann statt 190 Euro nur noch 60 Euro oder wie?
Gruss,
Tom[/quote]

Ja, so soll sein.
Viel spannender ist doch die Frage, wenn das neuerdings
mögliche Saisonkennzeichen genommen wird.
Für ein halbes Jahr sind dann nur noch 95, eppes fällig,
abzüglich der Maut gibt Guthaben ...

Re: Maut für H

Verfasst: Fr 28. Apr 2017, 16:38
von Frank Plate
Ich habe den Gesetzentwurf vom 02.02.2017 vorliegen. Inwieweit es bis zur Verabschiedung dort noch zu Änderungen gekommen ist kann ich nicht beurteilen, denke aber, dass der Entwurf in großen Teilen identisch mit dem am Ende verabschiedeten Gesetz ist.

Bezüglich Oldtimer findet sich dort folgende Passage:

Artikel 1 des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes vom 8. Juni 2015 (BGBl. I S. 901), das zuletzt durch Artikel 1 des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom … (BGBl. I S. … [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Seitenzahl der Verkündung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes]) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In Nummer 7 Buchstabe b wird Absatz 6 durch den folgenden Absatz 6 ersetzt:

(6) Für inländische Kraftfahrzeuge ermäßigt sich die Jahressteuer (Steuerentlastungsbetrag) bei 1. Personenkraftwagen je 100 Kubikzentimeter Hubraum oder einem Teil davon,

a) wenn sie die verbindlichen Grenzwerte nach Tabelle 2 des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 einhalten und angetrieben werden
aa) durch Fremdzündungsmotoren um 2,32 Euro,
bb) durch Selbstzündungsmotoren um 5,32 Euro,

b) wenn sie die verbindlichen Grenzwerte nach Tabelle 1 des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 oder nach Zeile B Fahrzeugklasse M der Tabellen in Nummer 5.3.1.4 des Anhangs I der Richtlinie 70/220/EWG in der bis 1. Januar 2013 geltenden Fassung einhalten und angetrieben werden
aa) durch Fremdzündungsmotoren um 2 Euro,
bb) durch Selbstzündungsmotoren um 5 Euro,

c) wenn sie die Anforderungen nach den Buchstaben a und b nicht erfüllen und angetrieben werden
aa) durch Fremdzündungsmotoren um 6,50 Euro,
bb) durch Selbstzündungsmotoren um 9,50 Euro,
insgesamt jedoch um nicht mehr als 130 Euro;

2. Wohnmobilen je 200 Kilogramm verkehrsrechtlich zulässigem Gesamtgewicht oder einem Teil davon um 16 Euro, insgesamt jedoch um nicht mehr als 130 Euro;
3. Personenkraftwagen und Wohnmobilen mit

a) zugeteiltem Oldtimer-Kennzeichen um 130 Euro,
b) zugeteiltem Saisonkennzeichen für jeden Tag des Betriebszeitraums um den auf ihn entfallenden
Bruchteil des Jahresbetrags nach den Nummern 1 bis 3 Buchstabe a.



[hr]

Weitere Informationen habe ich hier gefunden:

Was bedeutet die kommende, im Amtsdeutsch "Infrastrukturabgabe" genannte Pkw-Maut für Oldtimer-Besitzer? Oldtimer müssen zwar den Höchstsatz, also 130 Euro pro Jahr, bezahlen. Allerdings werden die 130 Euro mit der Kfz-Steuer von 191 Euro verrechnet. Das BMVI begründet das damit, dass Oldtimer "typischerweise hohe Schadstoffemissionen" haben und normalerweise Bundesfernstraßen "uneingeschränkt" nutzen können.
Quelle: http://www.autobild.de/artikel/pkw-maut-fuer-h-kennzeichen-und-07er-nummer--5206724.html

Und neueren Datums und übersichtlicher:

Die PKW-Maut konkret: Daten und Fakten zur Infrastrukturabgabe

Gruß Frank