Hallo, da Ihr ja alle DEUVET-Mitglieder seid und in der HP immer alle DEUVET-Mitteilungen abgedruckt werden

hier die ganzen "Grenzwerte":
DEUVET-Info 205-5-2002
Übergangsvorschriften: Was darf ich bis wann?
Für die Anwendung der StVZO ist der Tag der Erstzulassung (EZ) maßgebend. Für Oldtimerbesitzer ist er relevant als Stichtag für die Beantragung eines roten 07-Kennzeichens (20 Jahre) oder eines H-Kennzeichens (30 Jahre).
Aber auch die Verwendung von Fahrzeugteilen ist meist an ein Datum geknüpft. Hier die für Oldtimer-Besitzer relevanten Übergangsvorschriften und deren Daten:
Lage des Tanks beliebig (§45) nur bei EZ vor 1.4.1952
Glühlampen ohne Prüfzeichen (§22a) nur bei EZ vor 1.10.1974
PKW ohne Sicherheitsgurte vorn (§35a) nur bei EZ vor 1.4.1970
PKW ohne Sicherheitsgurte hinten (35a) nur bei EZ vor 1.5.1979
Dreipunktgurte hinten (§35a) ab EZ 1.1.1988
Nichtselbständige Verriegelung von Fahrer- und Beifahrersitz nur bei EZ vor 1.7.1961
Fz. ohne feste Diebstahlsicherung (38a) nur bei EZ vor 1.7.1962
Fz. ohne Abschleppöse (§43) nur bei EZ vor 1.10.1974
Fehlende Prüfzeichen an Fahrzeugteilen nur bei EZ vor 1.1.1954
Betriebserlaubnis für Motorrad-Beiwagen nur vom 1.1.1954 bis 1.1.1990
Innenraumheizung von geschl. PKW (§35c) ab EZ 1.1.1956
Hinten angeschlagene Türen (§35e) nur bei EZ vor 1.7.1963
Fz. über 400kg ohne Rückwärtsgang (§39) nur bei EZ vor 1.7.1961
Bauartgenehmigtes Sicherheitsglas (§22a) Pflicht ab EZ 1.4.1957
(Sicherheitsglas ist aber grundsätzlich Pflicht!)
Anhängerkupplung ohne Prüfzeichen nur bei EZ vor 1.1.1954
Befreiung von der Abgasuntersuchung (AU) (§47a) nur bei EZ vor 1.7.1969
Befreiung von der AU (Dieselmotoren) (§47a) nur bei EZ vor 1.7.1977
Generell befreit von der AU sind Fahrzeuge mit einem zul. Gesamtgewicht unter 400 kg sowie Zugmaschinen aus der Land- und Forstwirtschaft.
Fz. ohne Rückfahrscheinwerfer (§52a) nur bei EZ vor 1.1.1987
Bremsleuchte an Krafträdern (§53) Pflicht ab EZ 1.1.1988
Nur eine Bremsleuchte an Kfz. (§53) nur bei EZ vor 1.7.1961
Einkammer-Schlussleuchten (§53) nur bei EZ vor 1.1.1983
Doppelfunktion Blinker/Bremslicht (§53) nur bei EZ vor 1.1.1983
Bremslicht gelb (§53) nur bei EZ vor 1.1.1983
Blinker an Krafträdern (§54) Pflicht ab 1.1.1962
Winker mit gelbem Blinklicht (§54) nur bei EZ vor 1.4.1974
Gelbe Pendelwinker (§54) nur bei EZ vor 1.4.1974
Blinker hinten rot (§54) nur bei EZ vor 1.1.1970
Winker/Blinker ohne Bauartgenehmigung (§22a) nur bei EZ vor 1.4.1957
Spiegel nur links bei Krafträdern (§56) nur bei EZ vor 1.1.1990
Fahrgestellnummerposition vorne rechts (§59) ab EZ 1.10.1969
Fahrgestellnummer auf eigenem Schild (§59) nur bei EZ vor 1.10.1969
Leichtkraftradkennz. an Motorrädern (§60) nur bei EZ vor 1.7.1958
(bei H-Kennzeichen bei EZ vor 1.1.1959 - §21c)
Warnblinkanlage: generelle Nachrüstpflicht, eingeführt am 1.1.1970, bei EZ
vor 1.4.1970 ggf. Ausnahme von der Blinkerfarbe hinten (rot statt gelb)
Erste-Hilfe-Material (§35h) muss mitgeführt werden
Warndreieck (§53a) muss mitgeführt werden
Die genaueren Angaben finden Sie entweder in den Anlagen und Ausführungsbestimmungen der erwähnten Paragrafen oder zusammengefasst im § 72 StVZO. Der DEUVET hilft hier aber auch gerne weiter.
Immer hart an der Grenze fahrend grüßt
Martin