Import aus Holland - Zusammenfassung
Verfasst: Sa 13. Nov 2010, 10:56
Ich habe eine DS ID 20 break aus Hollannd importiert. Im Vorfeld war einiges zu klären - viele Informationen habe ich aus dem Forum zusammengesammelt. Nun möchte ich meine Erfahrungen mal zusammenfassen als Hilfestellung für weitere Interessenten:
1.) Ummeldung: Relativ einfach: die Zulassungsbehörde in Delmenhorst (Niedersachsen) sagte mir, dass man, wenn das Auto dort noch zugelassen ist, den Wagen auch hier ummelden kann und die niederländischen Behörden darüber informiert werden. Das wollte aber in meinem Fall der Vorbesitzer nicht, aus versicherungstechnischen Gründen. Also brauch man das
2.)Kurzzeitkennzeichen: Deutsches KZK wird auch in den NL akzeptiert - theoretisch. Parktisch scheiterte das daran, dass ich keine Versicherung (auch nicht die OCC) gefunden habe, die den Bereich ins Ausland ausedehen wollte. Also hat der Vorbesitzer den Wagen an die Grenze gefahren (Groniingen ist Gott sei Dank nicht weit) und wir haben da die Schilder umgeschraubt.
3.) Gelbe Scheinwerfer: Fern- und Abblendlicht wird in keinem Fall akzeptiert (TÜV Nord in Delmenhorst und Bremen), aber die lenkbaren Innenscheinwetfer dürfen gelb bleiben - gehen dann als Nebellampen durch. Die TÜV-Prüfer wissen natürlich, dass das keine sind, nehmen aber diese Lücke um wenigtens diese in gelb zu lassen.
4:) Warblinkanlage: Auch zwingend notwendig- notfalls nachrüsten. Der Schalter muß aber nicht unbedingt rot mit dem weißen Dreieck sein , nur iirgendetwas muß halt blinken.
5.)Anhängerkupllung: Falls eine französischer Bauart dran ist und es keine Papiere dafpr gibt, wird sie nicht abgenommen und eingetragen. Bei mir durfte sie aber dran bleiben, ich darf sie halt nur nicht benutzen (oder muß mir noch papiere für das Gestänge und einen neuen Kugelkopf mit E-Zeichen besorgen).
6.)Papiere für den TÜV: Unterlagen für die DS lagen sowohl beim TÜV in Delmenhorst und Bremen vor, so dass eine Vollabnahem problemlos möglich war.
7.)Zulassung: Bei mir wollte die Zulassungsstelle neben den TÜV_papieren und dem Ausweis noch den Kaufvertrag und vorhandene holländische Papiere sehen. Die Carte d'Gris muß nicht vorgezeigt werden - mir gab er sie mit den Worten "Tun wir mal so, als ob ich die nicht gesehen habe" postwendend zurück.
8.)Unbedenklichkeistbescheinugung von der KBA: Wird problemlos online von der Zulassungsstelle abgefragt.
So, ich hoffe dass ich zukünftigen Holland-DS-Käufern das Leben ein wenig einfacher machen konnte.
1.) Ummeldung: Relativ einfach: die Zulassungsbehörde in Delmenhorst (Niedersachsen) sagte mir, dass man, wenn das Auto dort noch zugelassen ist, den Wagen auch hier ummelden kann und die niederländischen Behörden darüber informiert werden. Das wollte aber in meinem Fall der Vorbesitzer nicht, aus versicherungstechnischen Gründen. Also brauch man das
2.)Kurzzeitkennzeichen: Deutsches KZK wird auch in den NL akzeptiert - theoretisch. Parktisch scheiterte das daran, dass ich keine Versicherung (auch nicht die OCC) gefunden habe, die den Bereich ins Ausland ausedehen wollte. Also hat der Vorbesitzer den Wagen an die Grenze gefahren (Groniingen ist Gott sei Dank nicht weit) und wir haben da die Schilder umgeschraubt.
3.) Gelbe Scheinwerfer: Fern- und Abblendlicht wird in keinem Fall akzeptiert (TÜV Nord in Delmenhorst und Bremen), aber die lenkbaren Innenscheinwetfer dürfen gelb bleiben - gehen dann als Nebellampen durch. Die TÜV-Prüfer wissen natürlich, dass das keine sind, nehmen aber diese Lücke um wenigtens diese in gelb zu lassen.
4:) Warblinkanlage: Auch zwingend notwendig- notfalls nachrüsten. Der Schalter muß aber nicht unbedingt rot mit dem weißen Dreieck sein , nur iirgendetwas muß halt blinken.
5.)Anhängerkupllung: Falls eine französischer Bauart dran ist und es keine Papiere dafpr gibt, wird sie nicht abgenommen und eingetragen. Bei mir durfte sie aber dran bleiben, ich darf sie halt nur nicht benutzen (oder muß mir noch papiere für das Gestänge und einen neuen Kugelkopf mit E-Zeichen besorgen).
6.)Papiere für den TÜV: Unterlagen für die DS lagen sowohl beim TÜV in Delmenhorst und Bremen vor, so dass eine Vollabnahem problemlos möglich war.
7.)Zulassung: Bei mir wollte die Zulassungsstelle neben den TÜV_papieren und dem Ausweis noch den Kaufvertrag und vorhandene holländische Papiere sehen. Die Carte d'Gris muß nicht vorgezeigt werden - mir gab er sie mit den Worten "Tun wir mal so, als ob ich die nicht gesehen habe" postwendend zurück.
8.)Unbedenklichkeistbescheinugung von der KBA: Wird problemlos online von der Zulassungsstelle abgefragt.
So, ich hoffe dass ich zukünftigen Holland-DS-Käufern das Leben ein wenig einfacher machen konnte.