Gewährleistung Montagekosten
Verfasst: Fr 29. Mär 2013, 14:53
Hallo,
es geht bei mir aktuell um ein AT Getriebe von meinem alten Ducato, aber es könnte auch eine DS-Lenkung sein.
Ich habe ein AT Getriebe (2000.-€) gekauft und einbauen lassen. Schon bei der ersten Probefahrt wurde festgestellt, dass das Getriebe ein lautes Jaulen in allen Gängen von sich gibt. Die Firma verlangt nun, dass das Getriebe zur Überprüfung eingeschickt wird. Falls die Überprüfung den Mangel bestätigt, würde ich ein Ersatzgetriebe bekommen. Die Firma würde dann die Kosten für die Überprüfung die Nachbesserung und die Lieferung übernehmen.
Nun meine Frage: Stimmt es, dass die Firma auch den Aus- und Einbau bezahlen muss (ca. 500€)?
Ich habe dazu im Netz ein Urteil vom EuGH vom 16.6.2011 gefunden.
Aber bei dem Juristendeutsch bin ich mir immer nicht sicher. Gibt es da Hintertürchen?
Grüße,
pit
es geht bei mir aktuell um ein AT Getriebe von meinem alten Ducato, aber es könnte auch eine DS-Lenkung sein.
Ich habe ein AT Getriebe (2000.-€) gekauft und einbauen lassen. Schon bei der ersten Probefahrt wurde festgestellt, dass das Getriebe ein lautes Jaulen in allen Gängen von sich gibt. Die Firma verlangt nun, dass das Getriebe zur Überprüfung eingeschickt wird. Falls die Überprüfung den Mangel bestätigt, würde ich ein Ersatzgetriebe bekommen. Die Firma würde dann die Kosten für die Überprüfung die Nachbesserung und die Lieferung übernehmen.
Nun meine Frage: Stimmt es, dass die Firma auch den Aus- und Einbau bezahlen muss (ca. 500€)?
Ich habe dazu im Netz ein Urteil vom EuGH vom 16.6.2011 gefunden.
Aber bei dem Juristendeutsch bin ich mir immer nicht sicher. Gibt es da Hintertürchen?
Grüße,
pit