Wie kommt das denn?
Hat Dein Wagen kein Lenkradschloss?
Aber zur Frage:
Was steht denn in den Papieren drin?
Bei meiner Hercules K125Bw steht leider sehr konkret drin:
"Vorhängeschloss mit Drahtseil als Sicherung gegen unbefugte Benutzung"
Danach darf ich noch nicht mal eine stabile Kette oder ein Bügelschloss mit integriertem Schloss nutzen.
Beim Renault R2067 steht nur drin:
"Diebstahlsicherung als losen Zubehör mitführen"
Im zweiten Fall steht nichts davon drin, dass es auch funktionieren muss.
Der Vorbesitzer hat tatsächlich auch ein teil reingelegt, das völlig witzlos war.
Das habe ich mal geändert und habe jetzt was geeignetes m Wagen liegen.
Allerdings auch noch nie genutzt.
Ohne Detailkenntnisse wird man den Wagen kaum in Betrieb setzen oder abschleppen können.
