Brink Anhängerkupplung DS 21 Gutachten

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DS66
Beiträge: 12
Registriert: Do 21. Okt 2021, 23:40

Brink Anhängerkupplung DS 21 Gutachten

Beitrag von DS66 »

Hallo zusammen,

zunächst möchte ich mich kurz vorstellen. Ich komme aus der Nähe von Ravensburg und bin glücklicher Besitzer einer 66er DS 21 HA.

Für ebendiese DS (Limousine) habe ich eine Anhängerkupplung der Firma Brink erstehen können, zu welcher sich hier im Forum auch die entsprechenden Dokumente, wie Anbauanleitung, finden lassen. Auf dieser Anleitung sind jedoch nur die Modelle DS19, 20 und 23 erwähnt.
Für eine Eintragung beim TÜV wäre es diesem recht, wenn er auf ein Gutachten Bezug nehmen könnte, welches den Anbau an einer DS 21 bescheinigt. Daher ist meine Frage: Hat hier jemand zufällig die Brink-Anhängerkupplung an einer DS 21 Limo eingetragen und könnte mir die entsprechende Bescheinigung zukommen lassen?

Viele Grüße

Benni
hy1600
Beiträge: 368
Registriert: So 2. Nov 2008, 14:17

Re: Brink Anhängerkupplung DS 21 Gutachten

Beitrag von hy1600 »

das wird nicht leicht, die DS21 ist ja eine vollkommen andere Konstruktion.
Entscheidung nach Aktenlage ist heute angesagt.
ideefix
Beiträge: 394
Registriert: So 15. Okt 2006, 13:08

Re: Brink Anhängerkupplung DS 21 Gutachten

Beitrag von ideefix »

Bei meinem Feuerwehrauto (MB 408) brauchte ich kürzlich kein Gutachten oder so.
Dem Prüfer war nur wichtig, dass die Herstellerplaketten auf der Anhängerkupplung waren.
Im Fahrzeugschein wurde auch nichts eingetragen.

Gruß
Arne
C5 - Tourer, C3 - Pluriel, DSuper (1972) - Lady in black, MB 408 LF (1971) - Festivalmobil
DS66
Beiträge: 12
Registriert: Do 21. Okt 2021, 23:40

Re: Brink Anhängerkupplung DS 21 Gutachten

Beitrag von DS66 »

Hallo zusammen,

erstmal herzlichen Dank für die Antworten.
Ich habe das Kapitel zwischenzeitlich durch eine Westfalia-AHK lösen können. Hier steht die DS21 in den Unterlagen drin.

Trotzdem ist das Thema sicher weiter interessant.

@hy1600: Inwiefern ist die Konstruktion anders? Die Karosse ist doch identisch, oder?


@Ideefix: Die Prüfer können da teilweise wohl in einer Datenbank schauen, ob in einem solchen Fahrzeug mal jemand eine AHK eingetragen hat. Daher könnte ich mir vorstellen, dass es deswegen kein Problem war, auch ohne Gutachten. In meinem Fall ist man da wohl nicht fündig geworden. Zum Glück hab ich ja die Anfrage beim TÜV vor der Montage gestellt. Das erspart ein paar Löcher im Kofferraum.

Viele Grüße

Benni
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