Sicherheit
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Peter Stockhaus
Sicherheit
Nachdem heute Nacht nette Menschen versuchten eine Spritztour mit meiner DSuper zu unternehmen (sind irgendwie an den Kabeln verzweifelt, nachdem sie einiges rausgerissen und durchgeschnitten haben) frage ich mich und Euch: Was tut Ihr denn zum Thema Sicherheit. Alarmanlagen? Wegfahrsperren? Bin auf Tips und Erfahrungen gespannt.
Peter Stockhaus
Peter Stockhaus
Re: Sicherheit
Hallo Peter,
private Garage!
Götz
private Garage!
Götz
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Peter Stockhaus
Re: Sicherheit
Hallo Götz,
habe ich. Aber manchmal bin ich mit meinem Auto auch unterwegs. Sogar des Nachts. Also?
Peter
habe ich. Aber manchmal bin ich mit meinem Auto auch unterwegs. Sogar des Nachts. Also?
Peter
- Michael Klette
- Beiträge: 1394
- Registriert: Mo 21. Apr 2003, 10:58
Re: Sicherheit
Ich denke,Peter,dagegen ist kein Kraut gewachsen.Die D-Modellschlösser sind eigentlich kein Hindernis.Erst recht kann man das Zündschloß kaum schützen,es soll zwar sogenannte Panzerzündschlösser zum Nachrüsten geben,bei Volvo übrigens schon seit 1960 Standard,aber selbst das bewahrt einen nicht vor dem Versuch des Diebstahls.Mein Buckelvolvo wurde damals auch aufgebrochen und schwer beschädigt,er blieb mir aber erhalten.
Bei meinen anderen Oldtimern benutze ich Lenkradkrallen.Diese sind erstens für die Autoknacker sofort zu erkennen und schrecken zumindest ab.Jedenfalls wurde mir seither nie wieder ein Auto aufgebrochen.
Gruß Michael
Bei meinen anderen Oldtimern benutze ich Lenkradkrallen.Diese sind erstens für die Autoknacker sofort zu erkennen und schrecken zumindest ab.Jedenfalls wurde mir seither nie wieder ein Auto aufgebrochen.
Gruß Michael
Re: Sicherheit
Hallo!
Eine Pseudo-Alarmanlage hilft oft auch schon. Einfach ein blinkendes, gut erkennbares Rotes Lämpchen im Auto installieren.
Viele Grüsse
Joe
Eine Pseudo-Alarmanlage hilft oft auch schon. Einfach ein blinkendes, gut erkennbares Rotes Lämpchen im Auto installieren.
Viele Grüsse
Joe
Re: Sicherheit
Hallo Peter,
Vielleicht hilft Dir eine handelsübliche Alarmanlage, die jedes gut sortierte Auto-Zubehörgeschäft anbietet? Dürfte eigentlich kein Problem sein, die in der DS nachzurüsten.
Mit DS-schwebenden Grüßen,
Christian
Vielleicht hilft Dir eine handelsübliche Alarmanlage, die jedes gut sortierte Auto-Zubehörgeschäft anbietet? Dürfte eigentlich kein Problem sein, die in der DS nachzurüsten.
Mit DS-schwebenden Grüßen,
Christian
Gruß,
Christian
Christian
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Jörg Rowohlt
Re: Sicherheit
Alarmanlage nachrüsten ist wahrscheinliche eine gute Idee - aber hält die DS-Elektrik das aus?
Re: Sicherheit
Moin Jörg,
warum sollte die DS-Elektrik eine Alarmanlage nicht "aushalten"? Im geschärften Ruhezustand dürfte ihr Stromverbrauch die Batterie weniger belasten als die Uhr und die der Batterie eigene Selbstentladung.
Beste Grüße
Uwe
warum sollte die DS-Elektrik eine Alarmanlage nicht "aushalten"? Im geschärften Ruhezustand dürfte ihr Stromverbrauch die Batterie weniger belasten als die Uhr und die der Batterie eigene Selbstentladung.
Beste Grüße
Uwe
Beste Grüße, Uwe
Re: Sicherheit
Hallo,
die Frage ob die DS Elektrik das aushaelt ist die gleiche Frage, was ein "Dieb" ab kann: Die DS und der Dieb werden es aushalten. Und wenn das bloede Gekreische der Alarmanlage endlich vorbei ist, kann er sich in Ruhe ans Werk machen.... Kein Mensch schaut heute mehr einer Alarmanlage nach. Probier' es doch mal im realen Leben, wie viele Leute wirklich was MACHEN, wenn da sowas losgeht?!?
Es gibt noch eine weitere Moeglichkeit, die dem DS - Fahrer allerdings meist zuwider ist und nur gegen ernsthaften Diebstahl hilft: Wenn die Kiste so vermuellt und verrottet AUSSIEHT, dass keiner Lust hat.... funktioniert GROSSARTIG!!;-))
Zurueck zur Frage:
Die Idee mit der Lenkradkralle ist genial, da muss man Michael einfach beipflichten. Und kostet nicht viel, noch nichteinmal Aufwand.
Bei "normalen" Autos hat das 3(!) Effekte: Lenkung blockiert, Bremspedal blockiert, gut sichtbare Abschreckung im Vorfeld. In Italien habe ich sowas oft gesehen in ganz normalen PKW.
Sowas ausser Funktion zu setzen ist meistens viel zu aufwendig, um eine "Spritztour" zu machen. Und das ist doch genau Peter's Ziel gewesen, oder?
Soweit ich weiss, erkennt der TUeV Lenkradkrallen sogar statt Lenkradschloss an, wenn ein solches nicht vorhanden ist (sehr alte Autos und manche franz. Citroens).
/Dietmar
die Frage ob die DS Elektrik das aushaelt ist die gleiche Frage, was ein "Dieb" ab kann: Die DS und der Dieb werden es aushalten. Und wenn das bloede Gekreische der Alarmanlage endlich vorbei ist, kann er sich in Ruhe ans Werk machen.... Kein Mensch schaut heute mehr einer Alarmanlage nach. Probier' es doch mal im realen Leben, wie viele Leute wirklich was MACHEN, wenn da sowas losgeht?!?
Es gibt noch eine weitere Moeglichkeit, die dem DS - Fahrer allerdings meist zuwider ist und nur gegen ernsthaften Diebstahl hilft: Wenn die Kiste so vermuellt und verrottet AUSSIEHT, dass keiner Lust hat.... funktioniert GROSSARTIG!!;-))
Zurueck zur Frage:
Die Idee mit der Lenkradkralle ist genial, da muss man Michael einfach beipflichten. Und kostet nicht viel, noch nichteinmal Aufwand.
Bei "normalen" Autos hat das 3(!) Effekte: Lenkung blockiert, Bremspedal blockiert, gut sichtbare Abschreckung im Vorfeld. In Italien habe ich sowas oft gesehen in ganz normalen PKW.
Sowas ausser Funktion zu setzen ist meistens viel zu aufwendig, um eine "Spritztour" zu machen. Und das ist doch genau Peter's Ziel gewesen, oder?
Soweit ich weiss, erkennt der TUeV Lenkradkrallen sogar statt Lenkradschloss an, wenn ein solches nicht vorhanden ist (sehr alte Autos und manche franz. Citroens).
/Dietmar
;-)
Re: Sicherheit
Peter,
den Schaden kann ich Dir nicht gut machen aber vielleicht ist dieser Steuertip ein kleiner Tropfen auf den bekannten Stein:
Außergewöhnliche Autokosten wie ein Diebstahl oder eine Beschädigung auf einer beruflichen Fahrt (Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Dienstreise) sind nicht mit der Entfernungs- bzw. der Dienstreisepauschale abgegolten, sondern zusätzlich absetzbar.
Eine berufliche Fahrt beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet erst mit der Rückkehr dorthin. Alle Schäden, die in dem dazwischen liegenden Zeitraum an Ihrem Pkw entstehen, sind zusätzlich als Werbungskosten abzugsfähig - sofern Sie die Fahrtkosten mit der Entfernungspauschale oder der Dienstreisepauschale geltend machen. Setzen Sie dagegen Ihren tatsächlichen km-Kostensatz an, gehen die Schadenskosten in die Gesamtkostenaufstellung des Pkw ein (auch wenn sich der Schaden auf einer privaten Fahrt ereignet) und wirken sich nur über den höheren Kilometer-Kostensatz aus.
Das gilt nicht nur für Unfälle während der Fahrt, sondern auch für Beschädigungen während des Parkens, etwa auf dem Firmenparkplatz oder vor dem Betrieb während der Arbeitszeit (FG Baden-Württemberg vom 17.9.1980, EFG 1981 S. 339). Gleiches gilt für Schäden, die im Verlauf einer Dienstreise am abgestellten Pkw entstehen, so während eines Kundenbesuchs oder der Erledigung eines dienstlichen Geschäfts (BFH-Urteil vom 12.7.1989, BStBl. 1989 II S. 967) oder nachts vor dem Hotel (BFH-Urteil vom 25.5.1992, BStBl. 1993 II S. 44).
/D
den Schaden kann ich Dir nicht gut machen aber vielleicht ist dieser Steuertip ein kleiner Tropfen auf den bekannten Stein:
Außergewöhnliche Autokosten wie ein Diebstahl oder eine Beschädigung auf einer beruflichen Fahrt (Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Dienstreise) sind nicht mit der Entfernungs- bzw. der Dienstreisepauschale abgegolten, sondern zusätzlich absetzbar.
Eine berufliche Fahrt beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet erst mit der Rückkehr dorthin. Alle Schäden, die in dem dazwischen liegenden Zeitraum an Ihrem Pkw entstehen, sind zusätzlich als Werbungskosten abzugsfähig - sofern Sie die Fahrtkosten mit der Entfernungspauschale oder der Dienstreisepauschale geltend machen. Setzen Sie dagegen Ihren tatsächlichen km-Kostensatz an, gehen die Schadenskosten in die Gesamtkostenaufstellung des Pkw ein (auch wenn sich der Schaden auf einer privaten Fahrt ereignet) und wirken sich nur über den höheren Kilometer-Kostensatz aus.
Das gilt nicht nur für Unfälle während der Fahrt, sondern auch für Beschädigungen während des Parkens, etwa auf dem Firmenparkplatz oder vor dem Betrieb während der Arbeitszeit (FG Baden-Württemberg vom 17.9.1980, EFG 1981 S. 339). Gleiches gilt für Schäden, die im Verlauf einer Dienstreise am abgestellten Pkw entstehen, so während eines Kundenbesuchs oder der Erledigung eines dienstlichen Geschäfts (BFH-Urteil vom 12.7.1989, BStBl. 1989 II S. 967) oder nachts vor dem Hotel (BFH-Urteil vom 25.5.1992, BStBl. 1993 II S. 44).
/D
;-)