Gewicht Getriebe, Kühler, Lenkung
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aquablader
- Beiträge: 1597
- Registriert: So 7. Aug 2011, 11:55
Re: Gewicht Getriebe, Kühler, Lenkung
Ich hab die weihnachtliche Ruhe mal genutzt, um das nachzugooglen.
Wenn das Zugfahrzeug 1500 kg gebremst ziehen darf, darf der Anhänger maximal tatsächlich (!) 1500 kg wiegen, ungeachtet der eingetragenen zulässigen Gesamtmasse des Anhängers.
Hat der Anhänger also leer schon 1500 kg, darf er nicht mehr beladen werden.
Wiegt er leer 1000 kg, darf er mit maximal mit 500 kg beladen werden, auch wenn er eine Nutzlast von 2000 kg hätte.
Dabei sind allerdings bei neueren Führerscheinen die entsprechenden Klassen zu beachten, die alte Klasse drei lässt da mehr zu, als die neuen Einteilungen.
Alles nachzulesen.
@Kurt:
Hast Du denn den Anhörungsbogen schon? Was genau wird Dir zur Last gelegt? Wurde ins Protokoll aufgenommen, daß der Antrieb sich gar nicht in der Karosserie befand? Auf welche Tatsachen soll sich denn die Festlegung des Bußgeldbescheids stützen? Etwa auf Schätzungen der Beamten? Es ist nicht gewogen worden, wahrscheinlich nichts fotografiert, oder? Ich hätte auf einer Messung bestanden und nichts zugegeben, und der B ußgeldbescheid muß sofort angefochten werden. Hast Du keine Rechtsschutz-Versicherung?
LG
Ingo
Wenn das Zugfahrzeug 1500 kg gebremst ziehen darf, darf der Anhänger maximal tatsächlich (!) 1500 kg wiegen, ungeachtet der eingetragenen zulässigen Gesamtmasse des Anhängers.
Hat der Anhänger also leer schon 1500 kg, darf er nicht mehr beladen werden.
Wiegt er leer 1000 kg, darf er mit maximal mit 500 kg beladen werden, auch wenn er eine Nutzlast von 2000 kg hätte.
Dabei sind allerdings bei neueren Führerscheinen die entsprechenden Klassen zu beachten, die alte Klasse drei lässt da mehr zu, als die neuen Einteilungen.
Alles nachzulesen.
@Kurt:
Hast Du denn den Anhörungsbogen schon? Was genau wird Dir zur Last gelegt? Wurde ins Protokoll aufgenommen, daß der Antrieb sich gar nicht in der Karosserie befand? Auf welche Tatsachen soll sich denn die Festlegung des Bußgeldbescheids stützen? Etwa auf Schätzungen der Beamten? Es ist nicht gewogen worden, wahrscheinlich nichts fotografiert, oder? Ich hätte auf einer Messung bestanden und nichts zugegeben, und der B ußgeldbescheid muß sofort angefochten werden. Hast Du keine Rechtsschutz-Versicherung?
LG
Ingo
Re: Gewicht Getriebe, Kühler, Lenkung
Hi,
ganz stimmen die Ausführungen meines Vorredners nicht, man darf durchaus einen Hänger ziehen, der für höhere Lasten zugelassen ist als das Zugfahrzeug. man darf ihn eben nur nicht voll beladen.
Diese Seite ist sehr hilfreich:
http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html
In der Regel wird eine 10%ige Überladung toleriert, mitunter wird auch die Stützlast in Abzug gebracht. Ich würde dem Bescheid erst mal generell von einem geeigneten Rechtsanwalt widersprechen lassen.
Gruß
oliverf
ganz stimmen die Ausführungen meines Vorredners nicht, man darf durchaus einen Hänger ziehen, der für höhere Lasten zugelassen ist als das Zugfahrzeug. man darf ihn eben nur nicht voll beladen.
Diese Seite ist sehr hilfreich:
http://www.anhaengerhandel.de/lasten.html
In der Regel wird eine 10%ige Überladung toleriert, mitunter wird auch die Stützlast in Abzug gebracht. Ich würde dem Bescheid erst mal generell von einem geeigneten Rechtsanwalt widersprechen lassen.
Gruß
oliverf
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aquablader
- Beiträge: 1597
- Registriert: So 7. Aug 2011, 11:55
Re: Gewicht Getriebe, Kühler, Lenkung
Äh, Oliver, ich denke, Du meinst papasitt mit dem Vorredner?
Denn genau das hab ich geschrieben, auch diese Seite von Dir bestätigt uns...
LG
Ingo
Denn genau das hab ich geschrieben, auch diese Seite von Dir bestätigt uns...
LG
Ingo
Re: Gewicht Getriebe, Kühler, Lenkung
Hallo Ingo,
ich meinte Papasitt, unsere Posts haben sich überschnitten!
ich meinte Papasitt, unsere Posts haben sich überschnitten!
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Carsten_SM
- Beiträge: 1143
- Registriert: Sa 5. Sep 2009, 20:51
Re: Gewicht Getriebe, Kühler, Lenkung
Nur ein Einwurf - Kuhnert ist bei mir 500m weg, das ist der Laden, wo ich immer Trailer leihe. Die kennen sich verdammt gut dort aus.
Carsten
Carsten
Re: Gewicht Getriebe, Kühler, Lenkung
Hallo Kurt,
wenn nicht gewogen wurde, würde ich mir in jedem Fall einen Anwalt nehmen. Den Ärger und die zusätzlichen Spritkosten kriegst Du so nicht wieder rein, aber die Chance, dass Bussgeld und Punkte geringer ausfallen, sehe ich schon als gut. Geschwindigkeit wird schliesslich auch mit einer Radarpistole und nicht "rein rechnerisch" festgestellt. Ich kenne die Vorschriften in dieser Hinsicht nicht, weiss aber, dass üblicherweise im Verdachtsfall der Überladung das Fahrzeug/Gespann von der Poizei gewogen wird, ehe eine Anzeige erfolgt. Auch wenn Du selbst der Meinung warst, überladen zu haben, und das zugegeben hast, heisst das gar nichts.
Ich kann, wie Harald, die Rechnung auch nicht ganz nachvollziehen: D-Super wiegt 1265 kg, um 325 kg Übergewicht zu produzieren, müsste der Hänger ein Leergewicht von 760 haben.
Viele Grüsse
Robert
wenn nicht gewogen wurde, würde ich mir in jedem Fall einen Anwalt nehmen. Den Ärger und die zusätzlichen Spritkosten kriegst Du so nicht wieder rein, aber die Chance, dass Bussgeld und Punkte geringer ausfallen, sehe ich schon als gut. Geschwindigkeit wird schliesslich auch mit einer Radarpistole und nicht "rein rechnerisch" festgestellt. Ich kenne die Vorschriften in dieser Hinsicht nicht, weiss aber, dass üblicherweise im Verdachtsfall der Überladung das Fahrzeug/Gespann von der Poizei gewogen wird, ehe eine Anzeige erfolgt. Auch wenn Du selbst der Meinung warst, überladen zu haben, und das zugegeben hast, heisst das gar nichts.
Ich kann, wie Harald, die Rechnung auch nicht ganz nachvollziehen: D-Super wiegt 1265 kg, um 325 kg Übergewicht zu produzieren, müsste der Hänger ein Leergewicht von 760 haben.
Viele Grüsse
Robert
'59 DS 19/'66 ID 19/'68 DS 21 Pallas/'71 SM /'71 SM in Arbeit/'84 Renault R4F6 in Arbeit/'96 Saab 900 CV/'98 BMW 1100 GS
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entenmalle
- Beiträge: 131
- Registriert: Mi 11. Feb 2009, 22:15
Re: Gewicht Getriebe, Kühler, Lenkung
Hallo Robert!
Leider hatte der Trailer ein Leergewicht von ca. 900 kg in den Papieren stehen,
ich hatte leider beim Verleiher in Eifer des Gefechtes nicht auf das Leergewicht des Trailers geachtet, da ich auch immer glaubte, daß diese so um die 600 kg
wiegen.
Grüße und frohe Restweihnachten
der Kurt
Leider hatte der Trailer ein Leergewicht von ca. 900 kg in den Papieren stehen,
ich hatte leider beim Verleiher in Eifer des Gefechtes nicht auf das Leergewicht des Trailers geachtet, da ich auch immer glaubte, daß diese so um die 600 kg
wiegen.
Grüße und frohe Restweihnachten
der Kurt
Re: Gewicht Getriebe, Kühler, Lenkung
...schluck... 
Viele Grüße,
Harald
"... alles ist immer in Bewegung, irgendwohin..!"
http://auto.gaffry.de
Harald
"... alles ist immer in Bewegung, irgendwohin..!"
http://auto.gaffry.de
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Carsten_SM
- Beiträge: 1143
- Registriert: Sa 5. Sep 2009, 20:51
Re: Gewicht Getriebe, Kühler, Lenkung
Schluck - allein der Verbrauch mit nem Trailer von fast einer Tonne am Haken, schluck, schluck....
Carsten, dessen W211 mit 2.1 To Zuglast eingetragen ist- großartiges Automobil....
Carsten, dessen W211 mit 2.1 To Zuglast eingetragen ist- großartiges Automobil....
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entenmalle
- Beiträge: 131
- Registriert: Mi 11. Feb 2009, 22:15
Re: Gewicht Getriebe, Kühler, Lenkung
Bis vor zwei Monaten hatte ich auch noch meinen Range Rover und da durften 3500 kg an den Haken, da bauchte man sich keine Gedanken zu machen.
Aber der C4 Grand Picasso ist nur für Trailer und Ente zu gebrauchen.
Grüße der Kurt
Aber der C4 Grand Picasso ist nur für Trailer und Ente zu gebrauchen.
Grüße der Kurt