Kabelbaum
Re: Kabelbaum
Liebe Fangemeinde,
meine 58er DS hat keinerlei Sicherungen und beide Rückleuchten hängen an der gleichen Zuleitung. Zwischenzeitlich mache ich mir Gedanken Sicherungen nachzurüsten. Hat da bereits jemand Erfahrung mit bzw. Sicherungen bei einem Urmodell nachgerüstet.
Danke und Gruß, Ralf
meine 58er DS hat keinerlei Sicherungen und beide Rückleuchten hängen an der gleichen Zuleitung. Zwischenzeitlich mache ich mir Gedanken Sicherungen nachzurüsten. Hat da bereits jemand Erfahrung mit bzw. Sicherungen bei einem Urmodell nachgerüstet.
Danke und Gruß, Ralf
DS 19, 29. Jan. 1958 - http://rsa-rgs.blogspot.de / AMI 8 Break Okt. 1976 / Renault Megane Grandtour TCe 140 EDC, 06.25, Titanium-Grau /BMW 2er Active Tourer 218i, 03.2025, Alpinweiß, adaptives Fahrwerk / Mini Cooper Cabrio, 03.2022 Chili Red, 7-Gang DKG
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Re: Kabelbaum
Hallo Ralf,
wer deiner Madame auch immer die deutsche Zulassung gewährt hat, er mißachtete folgenden § der StVZO:
§53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlussleuchte zu haben. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlussleuchten darf nicht tiefer als 350 mm, bei Krafträdern nicht tiefer als 250 mm, und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 500 mm, bei Arbeitsmaschinen, Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nicht höher als 1 900 mm über der Fahrbahn liegen. Wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieser Maße nicht zulässt, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 2 100 mm über der Fahrbahn liegen. Die Schlussleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlussleuchten ausgerüstet sein. Vorgeschriebene Schlussleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein.
wer deiner Madame auch immer die deutsche Zulassung gewährt hat, er mißachtete folgenden § der StVZO:
§53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein. Krafträder ohne Beiwagen brauchen nur eine Schlussleuchte zu haben. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Schlussleuchten darf nicht tiefer als 350 mm, bei Krafträdern nicht tiefer als 250 mm, und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1 500 mm, bei Arbeitsmaschinen, Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen nicht höher als 1 900 mm über der Fahrbahn liegen. Wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieser Maße nicht zulässt, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 2 100 mm über der Fahrbahn liegen. Die Schlussleuchten müssen möglichst weit voneinander angebracht, der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen Schlussleuchten ausgerüstet sein. Vorgeschriebene Schlussleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein.
"Mach Dir keine Gedanken, wenn sie nicht auf Realität beruhen!"
erdgebundene Grüße,
Hardy
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Re: Kabelbaum
Nee,
das regelt doch nur keine gemeinsame Sicherung ...
Dann ist immer noch ohne Sicherung zulässig.
das regelt doch nur keine gemeinsame Sicherung ...
Dann ist immer noch ohne Sicherung zulässig.
MsG
Hans

Hans
Re: Kabelbaum
Hallo Hardy,
die deutsche Abnahme meiner 58er erfolgte beim TÜV Rheinland von einem Klassikerspezialisten im Jahre 1999. Das Fahrzeug wurde mit großem Aufwand untersucht und gleichzeitig ein H-Gutachten sowie Wertgutachten über 45 Seiten mit zahlreichen Fotos erstellt. Damals war es so, dass ein Klassiker aus dieser Bauzeit von zahlreichen aktuellen Bestimmungen befreit war. Wie das heute ist, weiß ich nicht. So gibt es keinerlei Prüfzeichen an Beleuchtungseinrichtungen der 58er und auch kein Lenkradschloss.
Nachrüsten musste ich allerdings eine Warnblinkanlage sowie eine Diebstahlsicherung. Bei der Diebstahlsicherung konnte ich zwischen einer mechanischen oder elektrischen Variante wählen.
Schöne Grüße, Ralf
die deutsche Abnahme meiner 58er erfolgte beim TÜV Rheinland von einem Klassikerspezialisten im Jahre 1999. Das Fahrzeug wurde mit großem Aufwand untersucht und gleichzeitig ein H-Gutachten sowie Wertgutachten über 45 Seiten mit zahlreichen Fotos erstellt. Damals war es so, dass ein Klassiker aus dieser Bauzeit von zahlreichen aktuellen Bestimmungen befreit war. Wie das heute ist, weiß ich nicht. So gibt es keinerlei Prüfzeichen an Beleuchtungseinrichtungen der 58er und auch kein Lenkradschloss.
Nachrüsten musste ich allerdings eine Warnblinkanlage sowie eine Diebstahlsicherung. Bei der Diebstahlsicherung konnte ich zwischen einer mechanischen oder elektrischen Variante wählen.
Schöne Grüße, Ralf
DS 19, 29. Jan. 1958 - http://rsa-rgs.blogspot.de / AMI 8 Break Okt. 1976 / Renault Megane Grandtour TCe 140 EDC, 06.25, Titanium-Grau /BMW 2er Active Tourer 218i, 03.2025, Alpinweiß, adaptives Fahrwerk / Mini Cooper Cabrio, 03.2022 Chili Red, 7-Gang DKG
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Re: Kabelbaum
Hallo Hans,
das bedeutet in D ist keinerlei Absicherung der Beleuchtung vorgeschrieben?
das bedeutet in D ist keinerlei Absicherung der Beleuchtung vorgeschrieben?
"Mach Dir keine Gedanken, wenn sie nicht auf Realität beruhen!"
erdgebundene Grüße,
Hardy
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Hardy
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Re: Kabelbaum
Hallo Hans,
§49a ....Für alle am Kraftfahrzeug oder Zug angebrachten Scheinwerfer und Signalleuchten muß eine ausreichende elektrische Energieversorgung unter allen üblichen Betriebsbedingungen ständig sichergestellt sein....
hat also nichts mit einer Sicherung zur Vermeidung eines Totalausfalls zu tun?
§49a ....Für alle am Kraftfahrzeug oder Zug angebrachten Scheinwerfer und Signalleuchten muß eine ausreichende elektrische Energieversorgung unter allen üblichen Betriebsbedingungen ständig sichergestellt sein....
hat also nichts mit einer Sicherung zur Vermeidung eines Totalausfalls zu tun?
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erdgebundene Grüße,
Hardy
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Re: Kabelbaum
Hab gerade mit einem Herrn vom TüV Süd gesprochen. Als er dann begriffen hatte, dass es um Oldtimer geht, die von Geburt aus ev. keinerlei Sicherungen haben, bekam ich zur Antwort: "Wir überprüfen keine Sicherungen, wenn die Lichtanlage funktioniert, ists gut."
Also kommt nach Schwäbisch Hall, wenn ihr keine Sicherungen habt und jemand meint, ihr bräuchtet welche. Aber vorsichtshalber keine gemeinsame Sicherung für die Schlussleuchten, denn das ist verboten.
Soviel mal wieder zu §§ der StVZO
Also kommt nach Schwäbisch Hall, wenn ihr keine Sicherungen habt und jemand meint, ihr bräuchtet welche. Aber vorsichtshalber keine gemeinsame Sicherung für die Schlussleuchten, denn das ist verboten.
Soviel mal wieder zu §§ der StVZO
"Mach Dir keine Gedanken, wenn sie nicht auf Realität beruhen!"
erdgebundene Grüße,
Hardy
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Hardy
Re: Kabelbaum
[quote=DS20_break]
Hallo Hans,
das bedeutet in D ist keinerlei Absicherung der Beleuchtung vorgeschrieben?[/quote]
hallo Hardy,
wie das heute ist, weiß ich nicht, aber an meinen Oldtimern vor 1962 gibt es kaum einen mit Sicherungen, aber wenn, dann getrennt.
Ich selbst rüste das Mögliche i.d.R. nach. Bei Madame Ventilator und Hupe Hauptstrom.
Bei Madame hab ich außerdem auch alle Scheinwerfer und das Bremslicht (wegen Kupplung) auf Entlastungsrelais gesetzt.
Mir ist mal ein Käfer fast abgebrannt, weil die Tachobeleuchtung -serienmäßig - nicht abgesichert war. Das -wegen Kurzschluß im Lämpchen - glühende Kabel lag auf dem Schlauch der Schweibenwaschanlage. Durch den Dauerdruck hat sich der gesamte Behälter ins Armaturenbrett geleert und "automatisch" gelöscht. Sozusagen die erste Sprinkleranlage im Käfer.
Mit sonnigen Grüßen
Hans
Hallo Hans,
das bedeutet in D ist keinerlei Absicherung der Beleuchtung vorgeschrieben?[/quote]
hallo Hardy,
wie das heute ist, weiß ich nicht, aber an meinen Oldtimern vor 1962 gibt es kaum einen mit Sicherungen, aber wenn, dann getrennt.
Ich selbst rüste das Mögliche i.d.R. nach. Bei Madame Ventilator und Hupe Hauptstrom.
Bei Madame hab ich außerdem auch alle Scheinwerfer und das Bremslicht (wegen Kupplung) auf Entlastungsrelais gesetzt.
Mir ist mal ein Käfer fast abgebrannt, weil die Tachobeleuchtung -serienmäßig - nicht abgesichert war. Das -wegen Kurzschluß im Lämpchen - glühende Kabel lag auf dem Schlauch der Schweibenwaschanlage. Durch den Dauerdruck hat sich der gesamte Behälter ins Armaturenbrett geleert und "automatisch" gelöscht. Sozusagen die erste Sprinkleranlage im Käfer.
Mit sonnigen Grüßen
Hans
MsG
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Matthias Gebauer
- Beiträge: 494
- Registriert: Di 1. Feb 2005, 20:04
Re: Kabelbaum
...damit ist dann ja die Verkehrssicherheit bezueglich der Beleuchtung gesichert:
Der Vollbrand des Fahrzeuges (nach initialem Kabelbrand) leuchtet sicherlich heller als zwei 6V Rueckleuchten.
\Sarkasmus off
Der Vollbrand des Fahrzeuges (nach initialem Kabelbrand) leuchtet sicherlich heller als zwei 6V Rueckleuchten.
\Sarkasmus off
Re: Kabelbaum
[quote=Bernhard]
(ähm...Ente ohne Verteiler und Sicherungen?? Hast Du den Prototyp mit dem Dampfantrieb in der Garage???).
[/quote]Nö. Da eine Ente nur zwei Zylinder hat, haben sie einfach eine DS-Zündspule mit zwei Sekundärwicklungen verwendet. Eine Zündkerze zündet dann jeweils in den Beginn des Ansaugtaktes rein.
Nein im Ernst: Da die Ente älter als die DS ist, war es umgekehrt: Die alten DSse hatten wohl zwei Unterbrecher und zwei Entenspulen und deshalb auch keinen Verteiler.
Und Sicherungen hatten die 6 V-Enten tatsächlich nicht.
Klemens
(ähm...Ente ohne Verteiler und Sicherungen?? Hast Du den Prototyp mit dem Dampfantrieb in der Garage???).
[/quote]Nö. Da eine Ente nur zwei Zylinder hat, haben sie einfach eine DS-Zündspule mit zwei Sekundärwicklungen verwendet. Eine Zündkerze zündet dann jeweils in den Beginn des Ansaugtaktes rein.
Nein im Ernst: Da die Ente älter als die DS ist, war es umgekehrt: Die alten DSse hatten wohl zwei Unterbrecher und zwei Entenspulen und deshalb auch keinen Verteiler.
Und Sicherungen hatten die 6 V-Enten tatsächlich nicht.
Klemens
[i]"Wer in meinen Beiträgen Schreibfehler findet, darf sie gerne behalten"[/i]
(DS 19M, Ez 7/1963 in Stuttgart)
(DS 19M, Ez 7/1963 in Stuttgart)