Parkstrafen in Holland

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Gerrit Verified
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Parkstrafen in Holland

Beitrag von Gerrit Verified »

Hallo, liebe Holland-Fahrer/innen,

die Citromobile steht vor der Tür. Da kann es mal passieren, dass der Holland-Besuch mit einem Strafticket wegen Falschparken endet. Die unten angefügte Info soll nicht zum Falschparken animieren, aber nimmt vielleicht etwas die Angst, wenn es Post vom Inkassounternehmen gibt. Die Info stammt vom ADAC, dennoch übernehme ich keine Gewähr für die Richtigkeit.

Kommunale Parksteuern in Holland – Können Sie in Deutschland vollstreckt werden?

Dem ADAC werden in letzter Zeit wieder vermehrt Schreiben von ADAC Mitgliedern vorgelegt, in denen niederländische oder deutsche Inkassobüros (z. B. Cannock Chase, Creditreform und hps) versuchen, im Auftrag niederländischer Kommunen Sanktionen aus Verstößen im ruhenden Verkehr bei deutschen Kfz-Haltern einzutreiben. Die Inkassounternehmen fordern die Adressaten u. a. auf, auf das Schreiben zu reagieren, „um gerichtliche Schritte und ein kostenintensives Verfahren zu vermeiden“. Hierbei ist Folgendes zu beachten:

In den Niederlanden können Parkverstöße sowohl nach Maßgabe des Verkehrsverfahrensgesetzes
(dem sog. Lex Mulder) durch die Polizei, als auch auf kommunaler Ebene geahndet werden.
Die nach dem Lex Mulder zu ahndenden Verkehrsverstöße und festzulegenden Bußgelder sind in einem Bußgeldkatalog aufgeführt; zuständig für die Ahndung ist in diesem Fall die Polizei. Die Bußgeldbescheide werden von der Zentralen Bußgeldstelle der niederländischen Justiz in Leeuwarden (Centraal Justitieel Incasso Bureau /CJIB) ausgefertigt. Die eingenommenen Bußgelder (für Verstöße im ruhenden Verkehr derzeit im Regelfall 90 Euro) werden der Staatskasse zugeführt.

Daneben können aber auch die Kommunen innerhalb eines Gemeinde- oder Stadtgebietes sog. Parksteuern (parkeerbelasting) erheben, die der Einnahmeerzielung der jeweiligen Kommune dienen. Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 226 der niederländischen Gemeindeordnung von 1994. Diese (öffentlich-rechtliche) Steuer wird in Form einer Parkgebühr durch Einwurf von Münzen in eine Parkuhr oder Kauf eines Parkscheins an einem Parkscheinautomaten entrichtet. In vielen Fällen entstehen die
Probleme für ausländische Kraftfahrer gerade dann, wenn diese Geräte nicht bzw. nicht korrekt bedient werden oder die bezahlte Parkzeit überschritten wird. In diesen Fällen wird dem Fahrzeughalter grundsätzlich eine Nachforderungsgebühr (aktuell 56 Euro) durch die betreffende Kommune in Rechnung gestellt, wobei diese dann direkt der betreffenden Gemeinde zufließt.
Bleiben diese Zahlungsaufforderungen erfolglos, erwirken die Kommunen im Regelfall in den Niederlanden einen Vollstreckungstitel (Dwangbevel) und versuchen, die Forderung über niederländische oder deutsche Inkassobüros einzutreiben.

Im Rahmen von gerichtlichen Mahnverfahren waren auch deutsche Gerichte mit dieser Problematik befasst. Das Amtsgericht Münster kam in seinem Urteil vom 23.11.1994 (Aktenzeichen: 29 C 517/94, DAR 1995, 165 = ADAJUR Dok.Nr. 26618) zu dem Ergebnis, dass die Klage abzuweisen sei, da die deutsche Gerichtsbarkeit nicht für Ansprüche zuständig sei, die aus dem öffentlichen Recht eines anderen Staates fließen.
Betroffenen Mitgliedern, die die Zahlungsaufforderung des deutschen Inkassobüros ignorieren und daraufhin möglicherweise einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, ist zu empfehlen, einen entsprechend begründeten Widerspruch gegen diesen Mahnbescheid einzulegen. In den Niederlanden selbst können nicht bezahlte Parksteuerforderungen fünf Jahre lang vollstreckt werden.

Eine Vollstreckung kommunaler niederländischer Parksteuerforderungen im Rahmen des neuen EU-weiten Vollstreckungsverfahrens über die §§ 86 ff. IRG (vgl. Mitteilung für Vertragsanwälte Nr. 51/2010) ist grundsätzlich nicht möglich. Diese Parksteuerforderungen sind – anders als die vom CJIB verhängten Geldsanktionen – mangels strafgerichtlicher Überprüfungsmöglichkeit nicht von den gem. § 87 Abs.2 IRG zu vollstreckenden Entscheidungen umfasst. Zudem ist ausschließlich das Bundesamt
für Justiz (BfJ) für die Vollstreckung nach Maßgabe der §§ 86 ff. IRG zuständig, nicht hingegen ein privates Inkassounternehmen.

Zwar ermöglicht grundsätzlich auch die sog. EU-Beitreibungsrichtlinie (Richtlinie 2010/24/EU vom 16.3.2010, die hierzulande durch das EU-Beitreibungsgesetz (EUBeitrG) vom 07.12.2011 (BGBl. I S. 2592) in innerstaatliches Recht umgesetzt wurde) eine grenzüberschreitende Beitreibung von ausländischen Steuerforderungen in Deutschland. Eine Vollstreckung findet hierbei jedoch gemäß § 14 Abs. 1 EUBeitrG u. a. dann nicht statt, wenn die ausländische Steuerforderung weniger als 1.500 Euro
beträgt – ein Betrag, der bei niederländischen Parksteuern selbst unter Einbeziehung eventueller Mahngebühren der Inkassobüros regelmäßig nicht erreicht wird.
Gerrit Koch
Vize-Präsident DS Club Deutschland e.V.
symphatique
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Re: Parkstrafen in Holland

Beitrag von symphatique »

Moin Präsi,
was ist denn von dem Gerücht zu halten, nachdem solche Knöllchen in Holland gespeichert werden und bei der nächsten Verkehrskontrolle von der niederländischen Rennleitung eingetrieben werden, notfalls mit Zwang?
Gilt das oben Beschriebene auch für Geschwindigkeitsübertretungen?

MfG
Volker
"Das is´nich´kaputt! Das kann man reparieren!"
hy1600
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Re: Parkstrafen in Holland

Beitrag von hy1600 »

Ja diese Holländer, nein besser diese holländische Justiz.

Ein Bekannter ist mal vor ca. 25 Jahren in Holland in Abwesenheit zu ca. 350 Gulden wegen eines Verkehrsdeliktes verurteilt worden, ohne jede Abfrage bzw. Benachrichtigung über dieses Verfahren, wobei das Auto nachweislich zu dem Verstoßtermin auf Norderney war. Hat dann Holland mit diesem Wagen nicht mehr besucht aus Angst vor Zwangseintreibung oder Schlimmeres.

Verjährt so etwas eigentlich? Auf der Benachrichtigung war das Kennzeichen des Tatautos (PKW) handschriftlich in seines korrigiert worden und Grundlage der Verurteilung, obwohl die Buchstabenfolge der deutschen Stadt den Wagen eindeutig als Klein-LKW auswies. So ein Rechtssystem erinnert doch sehr an Strassenraub. Da lobe ich mir doch unsere Justiz, wenn sie so etwas nicht unterstützt

Ähnlichkeiten mit noch lebenden Personen sind rein zufällig. Nur "böse" Menschen glauben, dass ich denen alles zutraue.
Gerrit Verified
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Re: Parkstrafen in Holland

Beitrag von Gerrit Verified »

Hallo,

die Forderungen verjähren nach 5 Jahren. Ich vermute, dass die Verjährung so wie in Deutschland länger ist, wenn ein Mahnbescheid erwirkt wurde.

Also entweder Holland so lange umfahren oder sich beim Fahren in Holland nicht erwischen lassen, bis die Forderung verjährt ist.
Gerrit Koch
Vize-Präsident DS Club Deutschland e.V.
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maldini Verified
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Re: Parkstrafen in Holland

Beitrag von maldini Verified »

Bin regelmäßig bei unseren gutorganisierten, holländischen nachbarn ...


akzeptieren und zahlen ist auch eine alternative -
wenn ich post von beatrix bekam, war immer was dran ..
und teuer




grüsse karl
uvlight
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Re: Parkstrafen in Holland

Beitrag von uvlight »

...wenns berechtigt ist, zahlen. Nur der Unsitte, in einigen europ. Ländern, den Parkraum unterzuvermieten an mehr oder weniger seriöse Betreiber leiste ich keinen Vorschub !!
Wenn dort für 5-6 Min. Überziehung der Parkzeit 3stellige €-Beträge fällig werden, sollen sie persönlich zu mir kommen (ich war ja auch so nett, das Land persönlich zu besuchen) und nicht die deutsche Justiz damit beschäftigen.

Gruß
Uli
Charles Duchemin
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Registriert: So 21. Jun 2009, 17:35

Re: Parkstrafen in Holland

Beitrag von Charles Duchemin »

[quote=maldini]

akzeptieren und zahlen ist auch eine alternative -
[/quote]

und am ende die nervenschonendere!
sehe ich auch so, besser bezahlen und zwar den parkschein, ist nämlich billiger.
gruß, ingo
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hgk Verified
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Registriert: Mo 25. Mai 2009, 20:03

Re: Parkstrafen in Holland

Beitrag von hgk Verified »

[quote=uvlight]
...wenns berechtigt ist, zahlen. Nur der Unsitte, in einigen europ. Ländern, ...
Gruß
Uli[/quote]

Nicht nur da, in Köln am inneren Flughafenring führte 1 !!! Minute zu spät schon zum Ticket...
Und hier im Städtchen war auf dem Weg zum Automaten schon das Knöllchen dran ...
Da hat intervenieren geholfen.

Ansonsten ärgere ich mich 2 Sekunden und zahle dann, wenns stimmt.
http://www.comicguide.net/images/smilies/polizei.gif

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen freue ich mich über die hübschen Fotos, wie schnell Madame noch unterwegs ist und wie genau der Tacho funktioniert. (War noch nie mehr als 20.-)
MsG
Hans

Bild
uvlight
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Registriert: Fr 2. Jan 2009, 16:49

Re: Parkstrafen in Holland

Beitrag von uvlight »

... es geht nicht um Parkscheinprellerei, sondern um wirklich geringfügige Minutenabweichungen, welche bei normaler Parkraumbewirtschaftung noch nie eine Rolle gespielt haben. (zumindest nicht in D) Ich meine auch nicht die persönliche Auslegung wie: ich war doch nur 2Min. beim Bäcker !! wenn man eine Stunde in der Stadt rumgelaufen ist ! ! Ich ärgere mich auch, wenn ich für irgendwas mal wieder bezahlen muß, wenns berechtigt ist, über mich, wenns Abzocke ist, über den, der abzockt !! (und den Gesetzgeber, der die Möglichkeit dazu gegeben hat !?)

Reizthemaerregte Grüße
Uli
uvlight
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Registriert: Fr 2. Jan 2009, 16:49

Re: Parkstrafen in Holland

Beitrag von uvlight »

...nur für 2 sec. ärgern !! Das würde mir keinen Spaß machen !!!

Uli
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