Hallo,
der BGH hat sich kürzlich mit AGB eines Gebrauchtwagenhändlers beschäftigt, die eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist von 2 auf 1 Jahr beinhalten. Gilt natürlich auc für Oldtimerhändler bzw. Oldtimerkäufer:
http://www.ra-dr-graf.de/blog/2013/07/1 ... merhandel/
Grüße
Thorsten
Verkürzung der Verjährungsfrist bei Gebrauchtwagen/Oldtimern
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Thorsten Graf Verified
- Beiträge: 588
- Registriert: Di 31. Okt 2006, 21:43
Re: Verkürzung der Verjährungsfrist bei Gebrauchtwagen/Oldtimern
Guter Punkt:
Dazu wieder eine "Anfängerfrage":
Welcher Art und Umfang geben Händler auf Oldtimer?
Ist das vergleichbar zum "normalen" Gebrauchtwagen?
Lohnt sich aus Eurer Sicht deshalb der Kauf eines "Oldies" von einem Händler im Vergleich zum Kauf von privat?
Danke.
Gruß
(ebenfalls) Thorsten
Dazu wieder eine "Anfängerfrage":
Welcher Art und Umfang geben Händler auf Oldtimer?
Ist das vergleichbar zum "normalen" Gebrauchtwagen?
Lohnt sich aus Eurer Sicht deshalb der Kauf eines "Oldies" von einem Händler im Vergleich zum Kauf von privat?
Danke.
Gruß
(ebenfalls) Thorsten
D Super 5, Bj. '74, brun-scarabée aus Italien
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Thorsten Graf Verified
- Beiträge: 588
- Registriert: Di 31. Okt 2006, 21:43
Re: Verkürzung der Verjährungsfrist bei Gebrauchtwagen/Oldtimern
Prinzipiell sind Oldtimer wie Gebrauchtwagen einzustufen.
Ja.
Ja.
Grüße
Thorsten
Ja.
Ja.
Grüße
Thorsten
Re: Verkürzung der Verjährungsfrist bei Gebrauchtwagen/Oldtimern
Danke! Klare Antwort.
Gruß Thorsten
Gruß Thorsten
D Super 5, Bj. '74, brun-scarabée aus Italien