[quote=Langhuber]
Muss da wirklich für jedes Handbuch einzeln die Genehmigung eingeholt werden? Kann das nicht gemeinsam für eine ganze "Klasse" von Handbüchern geklärt werden? Z. B. für alle Handbüchern zu den D-Modellen vor 1976 o. ä.?[/quote]
Das ist im Moment das Thema, um das es bei der Freigabe geht. Von unserer Seite her wäre es natürlich wünschenswert für möglichst alles Material (incl. vielleicht noch nicht bekanntem) eine Freigabe zu erhalten. Dagegen steht der verständliche Wunsch von Köln genau zu wissen, was sie da uns eigentlich freigeben sollen. Wir erstellen z. Z. eine Liste der Unterlagen die wir haben (die ziemlich umfassend sind) und werden diese dann so schnell wir möglich einreichen.
Ein anderes Thema ist, ob die Freigabe nur für den Club (und seine Mitglieder) oder für alle gelten soll. Auch hier tragen wir gerade gute Gründe zusammen, die für eine Freigabe der Allgemeinheit sprechen und werden diese dann vortragen.
[quote=Langhuber]
Und wie sieht das dann aus, wenn man wörtlich zitiert? (Habe ich vorhin in einem Beitrag unter Angabe des Handbuchs 465 als Quelle gemacht.)[/quote]
Zitate fallen unter das Thema Leistungsschutzrecht, was relativ neues und unbekanntes Terrain ist; siehe:
Leistungsschutzrecht tritt in Kraft - tagesschau.de
Zunächst einmal betrifft das Google und die Verlage, im Grunde genommen aber natürlich jedermann. Da wird sich noch eifrig vor Gericht gestritten werden, deshalb liegt noch keine eindeutige Rechtsauslegung vor.
Solange die Zitaten nicht mit einem witschaftlichen Erfolg oder einer finanziellen Gewinnabsicht verknüpft sind sehe ich da momentan noch kein Problem und Handlungsbedarf
Gruß Frank