Seite 2 von 4
Re: Photos Gurte hinten Break...?
Verfasst: Mi 7. Jan 2009, 14:38
von Bernhard(Süd)
Hallo,
pardon-, aber:
WENN Gurte montiert sind, dann müssen sie auch angelegt werden.
Gruß
be
Re: Photos Gurte hinten Break...?
Verfasst: Mi 7. Jan 2009, 15:39
von Stephan J.
Was Bernhard sagt, stimmt definitiv.
Re: Photos Gurte hinten Break...?
Verfasst: Mi 7. Jan 2009, 16:38
von Thomas Held
Hallo Gerhard,
Gurte an den Vordersitzen sind fuer PKW ab Erstzulassung April 1970 vorgeschrieben, was heutzutage vorhanden ist, muss auch angelegt sein.
Gruss,
Tom
Re: Photos Gurte hinten Break...?
Verfasst: Mi 7. Jan 2009, 18:00
von Robert
Liebe Gemeinde,
hier im Forum stelle ich immer wieder eine Tendenz zu vorauseilendem bzw. überholendem Gehorsam gesetzlichen Bestimmungen gegenüber fest. So auch hier. Anlegepflicht besteht nur für vorgeschriebene, nicht für alle vorhandenen Gurte. Steht auch auf Wikipedia unter "Sicherheitsgurte".
Grüsse
Robert
Re: Photos Gurte hinten Break...?
Verfasst: Mi 7. Jan 2009, 18:25
von Thomas Held
Hallo Robert,
in besagtem Wikipedia-Artikel steht auch:
"In Deutschland braucht man sich bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit, beim Rückwärtsfahren und beim Haus-zu-Haus-Verkehr nicht anzuschnallen."
Der Verfasser scheint also eine bluehende Phantasie zu haben...
Gruss,
Tom
Re: Photos Gurte hinten Break...?
Verfasst: Mi 7. Jan 2009, 19:01
von Robert
Hallo Tom,
das in Wikipedia gesagte entspricht inhaltlich völlig §21a STVO.
Gruss
Robert
Re: Photos Gurte hinten Break...?
Verfasst: Mi 7. Jan 2009, 19:41
von Stephan J.
Das wäre ja mal eine echte Ausnahme.
In der Wikipedia steht extrem viel Schrott - viele schlichtweg falsche Informationen, viel wild zusammenphantasiertes Zeug und viel Halbwissen, das nur Zeugnis über den begrenzten Wissensstand oder den geistigen Horizont des jeweiligen Autors ablegt. Das merke ich jedes Mal, wenn ich dort etwas aus Fachgebieten nachsehe, in denen ich mich selbst gut auskenne.
Sorry, das sind harte Worte, aber mir geht die Hutschnur hoch, wenn ich immer mal wieder erlebe, dass die halbe Welt das, was in der Wikipedia steht, für gesicherte Informationen hält: "Das stimmt aber garantiert, das steht so in der Wikipedia!"
Wer gesicherte Informationen braucht, sollte lieber woanders recherchieren.
Aber das ändert wohl leider nichts daran, dass in einigen Jahren in unserem sogenannten "Informations-Zeitalter" so unvollkommene und manipulierbare Medien wie die Wikipedia bestimmen werden, was große Teile der Menschheit denken...
Oh, sorry, ich merke gerade, dass ich abschweife.
Vielleicht kann ich später noch etwas zum Thema "Sicherheitsgurte" beitragen.
Gruß,
Re: Photos Gurte hinten Break...?
Verfasst: Mi 7. Jan 2009, 20:19
von Stephan J.
Obwohl die Oldtimer-Zeitschriften seit Jahren propagieren, dass alle vorhandenen Sicherheitsgurte immer angelegt werden müssen, auch wenn sie bei Erstzulassung des Fahrzeugs noch nicht vorgeschrieben waren, habe ich in der StVO keine Passage finden können, aus der diese Regelung abgeleitet werden kann.
Der einzige Satz zum Thema, den ich gefunden habe, lautet:
§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein.
"Vorgeschriebene" Gurte, nicht "vorhandene" Gurte.
Das ist wohl die Passage, auf die auch Robert sich bezieht.
Es gibt im Internet aber zahlreiche Hinweisen dass in der polizeilichen Praxis üblicherweise "vorgeschriebene" mit "vorhandenen" Sicherheitsgurten gleichgesetzt werden und entsprechende Bußgelder bei Nichtbenutzung von vorhandenen, aber nicht vorgeschriebenen Gurten verhängt werden, z.B. hier:
http://www.polizei.bremen.de/sixcms/det ... .c.2735.de
http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/vp ... -4150!2001
Ob ein solches Bußgeld vor Gericht Bestand hat, müsste man mal mit Hilfe eines Widerspruch klären lassen...
Gruß,
Re: Photos Gurte hinten Break...?
Verfasst: Mi 7. Jan 2009, 20:52
von ...hannes
Pupsi schrieb:
-------------------------------------------------------
> Gibt es irgendwo Aufnahmen von
> Sicherheitsgurtlösungen für hinten beim Break. Es
> geht um die Installation von Drei-Punktgurten für
> die sichere Mitnahme von Kindern (mit Kindersitz
> und auch ohne). Merci.
Wie ich verstanden habe, geht hier um den Transport von Kindern im Kindersitz. Die Verwendung von Kindersitzen ist bis zu einem gewissen Alter / einer gewissen Körpergröße gesetzlich vorgeschrieben. Kann ein Kindersitz aufgrund fehlender Gurte nicht montiert werden, dürfen Kinder in diesem Fahrzeug nicht mitgenommen werden. Erst wenn seine Kinder dem Kindersitzalter entwachsen sind, dürfen sie in einem Fahrzeug ohne Gurt transportiert werden.
Alles andere ist für den Anfrager derzeit Nebensache.
Re: Photos Gurte hinten Break...?
Verfasst: Do 8. Jan 2009, 07:45
von Gerhard Trosien
Es ist schon erstaunlich, was für Gerüchte verbreitet sind. Ts-ts...
Hier eine Kopie des §21a aus der StVO aus
http://bundesrecht.juris.de/Teilliste_S.html
Der §21 ist auch hochinteressant, vor allem für Leute, die sich einbilden, man dürfe Kinder, die zu klein für normale 3-Punktgurte sind, grundsätzlich nicht transportieren, und in alten Autos ohne Gurte schon gar nicht. Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr dürfen im alten Auto ohne Rückhalteeinrichtungen auf dem Rücksitz nämlich durchaus transportiert werden, so wie früher. Einschränkungen für Oldiefahrer ohne Gurte gibt es also "nur" bei Kleinkindern unter 3 Jahren.
§ 21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
1.Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung,
2.Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
3.Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
4.Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
5.das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
6.Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
(2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Ich hoffe, dass hiermit alle Klarheiten beseitigt sind...