Re: DS und Wohnwagen? Erfahrungen?
Verfasst: So 29. Nov 2020, 14:15
Früher wurde eine Fahrzeug-Anhönger-Kombination in die Fahrzeugpapiere des Zugfahrzeugs eingetragen.
Nervig und teuer, wenn man mehrere Autos besitzt.
Inzwischen wird nach der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO die 100 km/h Eigenschaft in die Papiere des Anhängers eingetragen.
Der Anhänger muss Reifen besitzen, die mind. bis 120 km/h zugelassen sind und max 6 Jahre alt sind. Es sind weder Stoßdämpfer noch Schlingerdämpfer erforderlich.
Wenn beides nicht vorhanden ist, dann darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers lediglich 30% vom Zugfahrzeug-Leergewicht betragen.
Bei Wohnwagen mit Bremse und Stoßdämpfern erhöht sich das auf 80%, ist eine Schlingerdämpfung (mechanisch oder als Fahrprogramm beim PKW) vorhanden, dann sogar auf 100%.
Zugfahrzeuge müssen für 100 km/h über ein „Bremsen-Blockierverhinderungseinrichtung“ verfügen und dürfen max. 3,5 t wiegen.
Am Anhänger muss ein 100 km/h Schild angebracht sein.
Die 100 km/h gelten nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, aber nicht auf Landstraßen.
Fazit: Wer einen Wohnwagen besitzt, der 100 km/h eingetragen hat und nicht zu schwer ist (siehe oben), wird in praxi vermutlich keinen Ärger bekommen, wenn er mit diesem mit 90 km/h in Deutschland auf der Autobahn unterwegs ist.
Nervig und teuer, wenn man mehrere Autos besitzt.
Inzwischen wird nach der 9. Ausnahmeverordnung zur StVO die 100 km/h Eigenschaft in die Papiere des Anhängers eingetragen.
Der Anhänger muss Reifen besitzen, die mind. bis 120 km/h zugelassen sind und max 6 Jahre alt sind. Es sind weder Stoßdämpfer noch Schlingerdämpfer erforderlich.
Wenn beides nicht vorhanden ist, dann darf das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers lediglich 30% vom Zugfahrzeug-Leergewicht betragen.
Bei Wohnwagen mit Bremse und Stoßdämpfern erhöht sich das auf 80%, ist eine Schlingerdämpfung (mechanisch oder als Fahrprogramm beim PKW) vorhanden, dann sogar auf 100%.
Zugfahrzeuge müssen für 100 km/h über ein „Bremsen-Blockierverhinderungseinrichtung“ verfügen und dürfen max. 3,5 t wiegen.
Am Anhänger muss ein 100 km/h Schild angebracht sein.
Die 100 km/h gelten nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, aber nicht auf Landstraßen.
Fazit: Wer einen Wohnwagen besitzt, der 100 km/h eingetragen hat und nicht zu schwer ist (siehe oben), wird in praxi vermutlich keinen Ärger bekommen, wenn er mit diesem mit 90 km/h in Deutschland auf der Autobahn unterwegs ist.