Certificate De Non-Gage

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blocksi
Beiträge: 30
Registriert: Di 12. Apr 2005, 20:52

Certificate De Non-Gage

Beitrag von blocksi »

Hallo zusammen,

ich wollte gestern meine DS zulassen, die letztes Jahr aus Frankreich importiert worden ist, und hatte alle Unterlagen (Carte Gris, KBA, Versicherungsbestätitgung, TÜV, H-Zulassung) zusammen, glaubte ich zumindest. Meine Zulassungstelle verlangt jedoch zusätzlich das Certificate De Non-Gage, da das Auto noch nicht in Deutschland zugelassen war. Diese liegt jedoch weder mir noch dem Importeur vor. Nach Aussage des Importeurs und meiner Fachwerkstatt, die beide schon über 1o Jahre DS-Erfahrung haben, ist dieses Certificat noch nie verlangt worden und wird durch die KBA abgedeckt. Ich habe leider vergeblich schon im Forum und im Archiv gesucht. Wer hat ähnliche Efahrungen gemacht und kann mir helfen ?

Gruß
Blocksi
Martin K. Verified
Beiträge: 786
Registriert: Di 1. Feb 2005, 19:04

Re: Certificate De Non-Gage

Beitrag von Martin K. Verified »

Hi!

Da hat jemand was mit Neuwagenimoporten durcheinandergebracht.
Frag bitte den Dienststellenleiter, wozu dieses Certificate benötigt wird und lass Dir die Verordnung dazu zeigen und kopieren. Die KBA-Auskunft ist - wie richtig vermutet - die Bestätigung, dass das Auto in Deutschland nicht zugelassen ist und in den letzten Jahren war. Du hast tatsächlich alles vorgelegt, was man für eine Zulassung eines importierten Oldtimers braucht. Es gibt da auch keine neuen Bestimmungen bei Gebrauchtfahrzeug-Importen innerhalb der EU.

Grüße
Martin
Mike
Beiträge: 6
Registriert: Mo 7. Feb 2005, 18:54

Re: Certificate De Non-Gage

Beitrag von Mike »

hallo,

Das Zertificat non-gage kann man auf jeder Präfektur bzw. Souspräfektur aus einer Art Computer ausdrucken lassen, wenn man die letzte gültige Zulassung eingibt.
Es besagt ob das Fahrzeug verpfändet ist oder als gestohlen gemeldet usw.
und ist bei jeder Zulassung eines Gebauchtwagens in Frankreich notwendig.

schöne Grüße
mike
schöne Grüße
mike
Martin K. Verified
Beiträge: 786
Registriert: Di 1. Feb 2005, 19:04

Re: Certificate De Non-Gage

Beitrag von Martin K. Verified »

Danke für die Info, Mike!
Dieses Zertifikat ist von den deutschen Behörden nicht vorgeschrieben. Andererseits könnte sich der Zulassungstellenleiter darauf berufen, dass er verpflichtet ist, vor der Ausstellung eines Briefes die Besitzverhältnisse genau zu prüfen. Ein entsprechender Kaufvertrag ist nach deutschem Recht ausreichend.
Das KBA prüft übrigens auch europaweit. Ich habe das mal am eigenen Leib erfahren, als ich einen Pferdeanhänger zulassen wollte und aufgrund der KBA-Anfrage die Polizei bei mir vor der Türe stand, weil ein französischer Wohnwagen in Südfrankreich mit der selben Rahmennummer als gestohlen gemeldet worden war!
Will sagen, eine KBA-Auskunft reicht nach wie vor aus.
Grüße
Martin

blocksi
Beiträge: 30
Registriert: Di 12. Apr 2005, 20:52

Re: Certificate De Non-Gage

Beitrag von blocksi »

Vielen Dank für die schnelle Hilfe. Ich habe das Strassenverkehrsamt angemailt und einen Link zu dieser Seite gelegt. Eben habe ich die positive Antwort bekommen, daas das Certificate De Non-Gage nicht notwendig ist.

Grüße
Blocksi
Martin K. Verified
Beiträge: 786
Registriert: Di 1. Feb 2005, 19:04

Re: Certificate De Non-Gage

Beitrag von Martin K. Verified »

Wie würde meine Tochter sagen: geht doch ...

Grüße
Martin

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