Citroën D super 5

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ID19B1967
Beiträge: 77
Registriert: Fr 21. Aug 2020, 23:23

Re: Citroën D super 5

Beitrag von ID19B1967 »

Carsten_SM hat geschrieben: Hm, dann bin ich ein Glückskeks- hier war das alles egal- ohne Tüv, einfach Nummer mit Heft bekommen, fertig.

Carsten
Hallo Carsten,

war jahrzehntelang so. Auch bei meinen Autos.

Heutzutage benötigst Du für 07 für neu dazukommende Fahrzeuge aber eine noch gültige Hauptuntersuchung, um die Verkehrssicherheit nachweisen zu können.


@MichalN und @sympathique

Alles weitere, was oben in Thread von Euch geschrieben wurde, ist leider wieder einmal unpräzise zusammengewürfelt bzw. nicht genau genug gelesen und "phantasiert":

Ich habe z.B. nie etwas zur "Zulassung" unter 07 geschrieben, sondern nur zum Betrieb unter 07 und zur "normalen" Zulassung nach Import aus dem Ausland.

So habe ich z.B. auch nicht behauptet, dass "Zoll" anfällt, wie es mir unterstellt wird. Der ist aus Frankreich als EU-Land natürlich nicht fällig. Dafür aber früher die sog. "Einfuhrumsatzsteuer", die man damals beim Zollamt bezahlen musste und wofür man damals zur Vorlage der Zulassungstelle ein Quittung bekam.

Wer lesen kann, ist wieder mal klar im Vorteil :-)

Heutzutage fällt die "Einfuhrumsatzsteuer" natürlich nur noch bei Fahrzeugen von außerhalb der EU (Schweiz, USA etc.) an.

Ich hatte die Quittung für bezahlte Einfuhrumsatzsteuer als möglichen Nachweis, wer das Fahrzeug importiert hat, nur ins Spiel gebracht, weil unbekannt war, wann das Fahrzeug importiert wurde.



Zu 07-Nummern:

Wie ich es oben bereits geschrieben habe, genügt ein "normale" noch gültige Haupuntersuchung als heutzutag obligatorischen Nachweis der Verkehrssicherheit. Das gilt auch, wenn die im Ausland erfolgte (siehe unten).

Dass man für 07 extra ein Vollabnahme oder sogar ein H-Gutachen machen muss, ist und bleibt Unsinn, auch wenn es andauernd wiederholt wird.


Zum Führen eines Fahrtenbuches unter 07-Nummer:

Ich habe extra ein Begleit-Schreiben vom Straßenverkehrsamt bekommen, in dem nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass nicht nur der rote 07-Fahrzeugschein, sondern auch ein Fahrtenbuch mitzuführen ist, in dem die km-Stände und Gründe für die Fahrt eingetragen werden müssen.

Ist ja auch logisch, denn die 07-Nummer gilt ja nur für Überführungs- und Probefahrten sowie Tankfahrten. Außerdem zur An- und Abfahrt und zur Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen.

Und damit man nicht "Alltagsfahrten" unternimmt, muss nicht nur der rote Fahrzeugschein, sondern zum Nachweis bei einer Polizeikontrolle natürlich auch das Fahrtenbuch immer mitgeführt werden. Sonst wären ja keine Kontrollen möglich.


Zur ausländischen Hauptuntersuchungen:

Hauptuntersuchungen wie die niederländische APK müssen nach EU-Recht seit Jahren in Deutschland anerkannt werden, egal welche Qualität sie in praxi haben.

Da nützt es auch nichts, dass ihr das hier "nach Bauchgefühl" nicht wahr haben wollt und vehement abstreitet.

EU-Verordnungen und deutsche Gesetzestexte gehen nun mal vor Eurem "Bauchgefühl". :-)

Und zwar konkret die EU-Verordnung 2009/40/EG in Zusammenhang mit der FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung).


Was die "Unbedenklichkeitsbescheinigung" des KBAs angeht:

Natürlich ist dieser "Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR)" immer noch erforderlich.

Dabei ist es aber völlig wurscht, ob man die als Schriftstück vom KBA vorliegen hat (bei Fahrzeugen, die bereits vor längerer Zeit importiert wurden und aus dem man entnehmen kann, wer das Fahrzeug damals importiert hat) und diese beim Straßenverkehrsamt bei der Zulassung vorzeigt oder ob das Straßenverkehrsamt vor Ort in der Lage ist, den "Auszug aus dem Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR)" über einen Webservice des KBA online abzufordern.


Mein Fazit aus diesem und anderen Threads:

Es ist leider nicht zielführend und verwirrt zudem User, die nur einzelne Beiträge und nicht ganze Threads lesen, wenn hier im Forum immer wieder Sachen gepostet werden, die aus einer Melange aus "nicht genau genug gelesen", "nicht verstanden", "nicht wahr haben wollen", "aus dem Zusammenhang gerissen", Hörensagen, Bauchgefühl, Gerüchten und Phantasie bestehen, anstatt genau zu lesen was andere hier geschrieben haben sowie wirklich einmal gründlich selbst zu recherchieren bevor ihr hier etwas in die Welt setzt.

Das ist zwar anstrengend und zeitaufwendig, – aber andere (wie ich) schaffen das ja schließlich auch …

Viele Grüße

Marcus
anieder Verified
Beiträge: 3286
Registriert: Fr 22. Mär 2013, 12:39

Re: Citroën D super 5

Beitrag von anieder Verified »

Habe wieder mal herzlich gelacht.
aquablader
Beiträge: 1590
Registriert: So 7. Aug 2011, 11:55

Re: Citroën D super 5

Beitrag von aquablader »

Hallo!

Marcus, nochmal in aller Schärfe: Laß diese persönlichen Herabsetzungen und Belehrungen in Deinen Texten weg, diese Einwürfe kotzen mich an!
So viel Fachkenntnisse Du haben magst, dieser Schreibstil ist zu aggressiv! Diese Schreibe passt nicht in dieses Forum!

Zum Thema: §23 sieht folgendermaßen aus:
Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird. Für das Erteilen der Prüfplakette gilt § 29 Absatz 3.

Eine Nachfrage beim StVA Soest bestätigt mir das sogar. Sie verlangen für die Erteilung eines 07ers ein Gutachten, der normale HU-Bescheid ist regelmäßig nicht ausreichend.

Du schreibst dagegen: Dass man für 07 extra ein Vollabnahme oder sogar ein H-Gutachen machen muss, ist und bleibt Unsinn, auch wenn es andauernd wiederholt wird.

Ich finde die Gesetzeslage also eindeutig, Deine Aussage dahingehend scheint in dem Kontext aus hiesiger Sicht falsch zu sein.

VG Ingo
anieder Verified
Beiträge: 3286
Registriert: Fr 22. Mär 2013, 12:39

Re: Citroën D super 5

Beitrag von anieder Verified »

Hi Ingo

Das KANN der Marcus doch gar nicht alles ernst meinen.
Das wäre doch peinlich.
Das MUSS also sein um ein wenig Satire rein zu bringen.

Lass uns also alle über Marcus herzlich lachen.

Gruß
Andreas
DerPaster
Beiträge: 393
Registriert: Fr 2. Nov 2012, 22:35

Re: Citroën D super 5

Beitrag von DerPaster »

...told You so... (duw)
Nordlicht Verified
Beiträge: 670
Registriert: Do 14. Aug 2008, 09:00

Re: Citroën D super 5

Beitrag von Nordlicht Verified »

aquablader hat geschrieben:
Laß diese persönlichen Herabsetzungen und Belehrungen in Deinen Texten weg, diese Einwürfe kotzen mich an!
So viel Fachkenntnisse Du haben magst, dieser Schreibstil ist zu aggressiv!
Vollumfängliche Zustimmung ... im Fussball wäre ´ne gelbe Karte angebracht, und zwar nicht die erste. Für mich ist der Informationswert ab sofort bei "null": Ich werde seine ellenlangen überheblichen Abhandlungen nicht mehr lesen.
DS 21 Pallas Halbautomat - Erstzulassung 06 ´72
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maldini Verified
Beiträge: 3575
Registriert: Do 18. Mai 2006, 00:23

Re: Citroën D super 5

Beitrag von maldini Verified »

Hallo zusammen,


bleibt friedlich - bei allem Ärger.

Markus, ich habe aber ebenfalls kein Verständnis dafür, wenn man versucht, eigene Argumente durch der Herabwürdigung anderer Personen zu stärken -


Grüße an Euch!
karl
ACCM Alex
Beiträge: 871
Registriert: So 30. Jan 2005, 02:22

Re: Citroën D super 5

Beitrag von ACCM Alex »

Hallo,

jetzt mal unter Auslassung aller Emotionen noch ein paar andere Gedanken aus der Praxis bezüglich 07er-Kennzeichen und der entsprechenden Regelungen:

Ich habe noch ein 07er-Kennzeichen nach den alten Regelungen, erstmals 2003 beantragt, 2007 dann nach Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk erneut zugeteilt sozusagen, da ja auch noch nach den alten rechtlichen Voraussetzungen. Als dann, ich meine, 2012, die neuen Regelungen bekannt wurden, habe ich noch rechtzeitig davor zwei Fahrzeuge aufs Kennzeichen eintragen lassen, da natürlich noch nach dem alten Schema:

Mit den entsprechenden Papieren (egal ob deutsche, französische oder was auch immer...) zur Zulassungsstelle gefahren, da gabs dann nach Vorlage der Papiere jeweils einen eigenen roten Fahrzeugschein aus Pappe wo Fahrgestellnummer, Erstzulassung und zulässiges Gesamtgewicht eingetragen wurden. Auf diesem Fahrzeugschein hat man dann noch mit Datum selbst für die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs unterschrieben und das wars. Traumhaft!

Letztes Jahr musste ich mir nach Umzug sowohl für den Alltagswagen wie auch für das 07er-Kennzeichen die Wohnadresse korrigieren lassen. Beim 07er-Kennzeichen war ich mir nicht mehr hunderprozentig sicher, ob ich in der Vergangenheit schon mal Fahrzeuge habe wieder sozusagen austragen lassen, die ich nicht mehr besaß. Aktuell waren und sind es halt nur noch zwei Fahrzeuge.

Und jetzt kommts:

Von den beiden Fahrzeugen, die ich gerne weiter auf dem Kennzeichen fahren wollte, gab ich dann zum umändern die roten Fahrzeugscheine über den Tresen und sagte dann, dass ich nicht sicher wäre, ob noch andere und wenn ja, welche Fahrzeuge noch auf dem Kennzeichen eingetragen wären. Die Antwort war schon speziell und lässt tief blicken:

Das wisse man dort auch nicht, das ist nirgendwo verzeichnet, das sollte ich dann schon selbst wissen... Ich habs dann bei den beiden Fahrzeugen zunächst belassen und habe nun für diese einen gemeinsamen Schein wo beide drauf eingetragen sind.

Stichwort Fahrtenbuch:

Bei der Erstzuteilung 2003 war davon keine Rede, beim Umzug 2007 sagte man mir zumindest, ich müsste eins führen aber das wurde nie kontrolliert. Wie denn auch? Dann müsste man ja als Zulassungsstelle in regelmäßigen Abständen alle Halter mit 07er-Kennzeichen anschreiben mit der Aufforderung zur Vorlage des Fahrtenbuches zur Kontrolle...
Und auch letztes Jahr war von einem Fahrtenbuch keine Rede.
Letztendlich geändert hat sich für mich also nichts, ich bewege die beiden Fahrzeuge nach wie vor wie gewohnt ohne Vorlage von irgendwas.

Interessant wäre nun mal zu wissen was passieren würde, wenn ich jetzt ein weiteres Fahrzeug eintragen lassen wollte. Könnte ich mich noch auf die Bestandsregelung meines 07er-Kennzeichens berufen und bekäme das Fahrzeug wie gewohnt einfach so eingetragen oder müsste ich HU/ AU und ggf. ein H-Gutachten vorlegen? Habe ich mich noch nicht mit beschäftigt und möchte ohne Notwendigkeit natürlich auch niemanden bei der Zulassungsstelle auf dumme Gedanken bringen...

Aber aus diversen Kontakten zu anderen 07er-Kennzeichen-Inhabern bundesweit weiss ich, dass es generell so ist, dass die Sache mit den 07ern völlig unterschiedlich gehandhabt wird. Teilweise wird das sogar noch so leger wie vor 2012 gehandhabt, woanders möchte man HU/ AU und H-Gutachten sehen und lässt sich halbjährlich das Fahrtenbuch zeigen usw.

Von daher würde wohl erst eine konkrete Anfrage bei der für den Wohnort zuständigen Zulassungsstelle Klarheit darüber bringen, wie es vor Ort gehandhabt wird.

Grüße

Alex
www.citroservice.de www.dellenspezi.de
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maldini Verified
Beiträge: 3575
Registriert: Do 18. Mai 2006, 00:23

Re: Citroën D super 5

Beitrag von maldini Verified »

405 Kreise und kreisfreie Städte in Alle Mann
405 Auslegungen der gleichen Rechtslage -

:-)

das ist Föderalismus!
find ich gut!


Grüße Karl
symphatique
Beiträge: 1656
Registriert: Do 15. Feb 2007, 23:51

Re: Citroën D super 5

Beitrag von symphatique »

Gerade eingeholte tel. Auskunft des 07-Nummern-Sachbearbeiters der hiesigen Zulassungsstelle:
für die Aufnahme eines Fzges. in die 07er-Nummer ist ein H-Gutachten zwingend, bundesweit.
Die Vorschrift des Mitführens des Fahrtenbuches ist Länder bzw. -Landkreisentscheidung.

Sollte bei einer Kontrolle Zweifel an der richtigen Nutzung der Kennzeichen entstehen, kann das Vorlegen des Fahrtenbuches durch einen Mängelbericht gefordert werden.


Zur Klärung der Frage, ob eine ausländische Fz-Untersuchung in Deutschland anzuerkennen ist, empfahl er mir, im Netz mit den Begriffen: "europaweit gültige Hauptuntersuchung" zu suchen.

Ein Beispiel-Ergebnis daraus: https://www.lexicar.de/portal/auto-impo ... eltig.html

Praxis:
ich kenne keine/n D-Modellbesitzer/in, die nicht die H-Zulassung nutzt.
Dafür ist das H-Gutachten erforderlich.
Dieses beinhaltet die HU.
Somit ist eine ausländische gültige Prüfung nicht relevant, denn sie wird während der H-Gutachtenprüfung "drüberprüft".
Bei noch nicht bisher in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen, ist ein für die Zulassung erforderliches Datenblatt, mit der konkreten Fahrgestellnummer, ausgestellt von einem amtlich anerkannten Sachverständigen, notwendig.
Für D-Modelle gibt´s keine CoC-Dokumente (Certificate of Conformity, deutsch Konformitätsbescheinigung), also handelt es sich um eine Vollabnahme/ Bauratabnahme.

Bei jüngeren Autos kann der Hersteller ein CoC-Dokument ausstellen, dadurch entfällt bei Importautos die Notwendigkeit des Datenblattes/ der Vollabnahme und es kann eventuell der Untersuchungsbericht des Exportlandes anerkannt werden, sofern die Prüfung auf dem Bericht mit einer bestimmten EU-Richtlinie übereinstimmt und darauf ausgewiesen ist.
Trifft auf D-Modelle nicht zu.

Vielleicht hat die/ der ein oder andere seiner Zulassungsstelle schon einmal eine auf einem ausländischen Untersuchungsbericht basierende Zulassung abgeluchst, ist aber Glückssache. Und in jedem Fall ohne H-Zulassung, was beim D-Modell keinen Sinn macht/ nicht hilft.


Mit freundlichem Gruss
Volker
"Das is´nich´kaputt! Das kann man reparieren!"
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