Es geht m.M.n. generell um eine Erschwernis der Beschaffung. Sicher kann man die Säuren aufkonzentrieren usw.Carsten_SM hat geschrieben: Das mit der Säure erscheint insofern sinnfrei, als das ich 8% kaufen und langsam einkochen könnte ?
Ab 2022 ist der Besitz bei Privatpersonen dann strafbar... das Zeug muss man dann vorher wohl abgeben.
Auch Blödsinn, wenn ich das „brauche“, um böses zu tun, kauf ich mir halt 3 Batterien, ggf vom Schrottie, und mach die leer.
Ich versteh den Sinn echt nicht.
Carsten
Aber das ist eben alles nicht so einfach.
Und mit drei Batterien kann ich noch nicht viel anfangen.
Es geht weiterhin auch darum, dass größere Käufe und verdächtige Aktivitäten nun von den Händlern gemeldet werden müssen. Es ist in Zeiten des Internets eben recht einfach von zig Händlern unerkannt große Mengen Chemikalien aus aller Welt zu bestellen ...
Ob diese Verordnung dem nun Einhalt gebietet, das steht auf einem anderen Blatt ...
Hier findest du die Verordnung und die genauen Regelungen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32019R1148